Kann ein minderjähriger Wähler eine Vollmacht für die Europawahlen vom 9. Juni 2024 erteilen?

In Artikel 30 des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments ist bestimmt, dass die Bestimmungen von Artikel 147bis des Wahlgesetzbuches (Wahl mittels Vollmacht) ebenfalls Anwendung auf die Wahlen des Europäischen Parlaments finden.

Gemäß dem Gesetz vom 23. März 1989 besitzen 16- und 17-Jährige die Wählereigenschaft. Sie haben daher die gleichen Rechte als Wähler, wie beispielsweise die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen und auszuüben.

Die Formulare, die zu diesem Zweck verwendet werden können, finden Sie auf der Seite über die Wahl mittels Vollmacht. Dort finden Sie auch alle triftigen Gründe für die Erteilung einer Vollmacht und Informationen zu den erforderlichen Unterlagen.

Ein minderjähriger Wähler kann einem belgischen Wähler eine Vollmacht erteilen, kann aber selbst nur eine Vollmacht für einen anderen minderjährigen oder europäischen Wähler ausüben.