Wie tragen Sie sich ein?

Belgier in Belgien

Belgier in Belgien Belgier (18+), die in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sind, müssen sich nicht für die Wahlen eintragen. Sie sind automatisch für alle Wahlen in der Wählerliste eingetragen.

    
Am heutigen 21. Dezember 2023 hat die Abgeordnetenkammer ein Gesetz angenommen, mit dem die Stimmabgabe der 16- und 17-Jährigen bei der Wahl des Europäischen Parlaments bestätigt wird; dieses Gesetz ist infolge des Entscheids des Verfassungsgerichtshofes angenommen worden, der das Gesetz vom 1. Juni 2022 teilweise für nichtig erklärt.

Dieses neue Gesetz sieht Folgendes vor:

Junge Belgier müssen sich nicht mehr für die Wahl des Europäischen Parlaments eintragen. Sie werden von Amts wegen in die Wählerliste aufgenommen. Für diese Jugendlichen besteht jedoch keine Wahlpflicht.

Belgier im Ausland

Im Ausland ansässige Belgier, die in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen sind, müssen sich bei ihrer berufskonsularischen Vertretung eintragen, um an den Wahlen teilnehmen zu können.

Weitere Infos? Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten

In Belgien ansässige EU-Bürger

Europawahlen

Bürger eines EU-Mitgliedstaates, die im Bevölkerungsregister einer belgischen Gemeinde eingetragen sind, können sich in die Wählerliste für die Europawahlen eintragen. Sie können sich eintragen über www.eintragung.wahlen.fgov.be oder über Formular (word).

Weitere Infos? Stimmrecht der EU-Bürger

Gemeindewahlen

In Belgien ansässige EU-Bürger können in bestimmten Fällen auch an den Gemeindewahlen teilnehmen. Sie können sich eintragen über www.eintragung.wahlen.fgov.be oder über Formular (word).

In Belgien ansässige Nicht-EU-Bürger

In Belgien ansässige Nicht-EU-Bürger können in bestimmten Fällen an den Gemeindewahlen teilnehmen. Sie können sich eintragen über www.eintragung.wahlen.fgov.be oder über Formular (word).