Offenkundigkeitsurkunde

Ein Kandidat kann beantragen, mit einem anderen als dem auf seinem Personalausweis angegebenen Vornamen auf dem Stimmzettel angegeben zu werden. Dazu muss er seiner Kandidatur eine Offenkundigkeitsurkunde beifügen. 

Die Offenkundigkeitsurkunde kann bei einem Notar, Friedensrichter oder Bürgermeister beantragt werden.  Wenn diese Urkunde beim Bürgermeister beantragt wird, darf sie auch von einem Beauftragten des Bürgermeisters erstellt werden. 
Der Kandidat muss ein Identitätsdokument vorlegen.  Eine eID oder ein Reisepass gelten als gültige Identitätsdokumente. 
Um die Verwendung eines Rufnamens nachzuweisen, müssen Dokumente, die die Verwendung dieses Namens belegen, oder eine entsprechende Zeugenerklärung vorgelegt werden. Dieser Zeuge sollte vorzugsweise anwesend sein, aber ein von diesem Zeugen erstelltes legalisiertes Dokument, dem eine Kopie seines Personalausweises beigefügt ist, genügt ebenfalls.
Der Zeuge kann jeder volljährige Bürger sein, einschließlich eines Familienmitglieds. 

Der Antragsteller muss in der Lage sein, ausreichende Unterlagen vorzulegen, die belegen, dass der Rufname tatsächlich verwendet wird. Es reicht nicht aus, auf einer Social-Media-Plattform einen anderen Namen zu verwenden. Dies muss durch weitere Dokumente ergänzt werden. 

Ein Musterformular wird bereitgestellt und kann verwendet werden. Der Gemeinde steht es auch weiterhin frei, ihr eigenes Musterformular zu verwenden. 

Der Kandidat muss seiner Kandidatur das unterzeichnete Formular beifügen.   

Musterformular (word).