Wie kandidieren Sie?

Partei vs. Liste

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einer politischen Partei und einer Kandidatenliste zu machen:

  • Eine politische Partei ist eine Gruppe von Personen mit ähnlichen politischen Ideen, die die öffentliche Politik zusammen beeinflussen wollen, indem sie ihre Kandidaten wählen lassen.

    Um eine politische Partei zu gründen, können Sie eine VoG (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) oder eine nichtrechtsfähige Vereinigung gründen. Dies ist jedoch keine Vorschrift. Sie können auch einfach eine Kandidatenliste einreichen, ohne vorher eine Vereinigung zu gründen.

  • Eine Kandidatenliste ist eine Liste auf Papier oder in elektronischer Form, auf der Kandidaten angegeben sind, die von Personen gewählt werden können, die ihnen ihre Stimme geben. Folglich können bei den Wahlen nur Personen gewählt werden, die auf einer Kandidatenliste stehen.

    Um als Kandidat auf einer Liste zu stehen, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus muss die Liste gemäß einem bestimmten Verfahren und unter Berücksichtigung bestimmter Zeitpunkte und Vereinbarungen vorgeschlagen werden.

=> Um wählbar zu sein, müssen Sie nicht unbedingt eine politische Partei gründen, Sie müssen aber wohl zusammen mit anderen Bürgern auf einer Kandidatenliste stehen.

Bedingungen

Um bei den Wahlen kandidieren zu können, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen und über eine Kandidatenliste vorgeschlagen werden. Diese Kandidatenliste muss rechtzeitig eingereicht werden und auch wieder einer Reihe von Regeln genügen.Die Bedingungen und Regeln sind verschieden, je nachdem ob Sie bei den Wahlen des Europäischen Parlaments, der Abgeordnetenkammer, des Flämischen Parlaments, des Wallonischen Parlaments, des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt oder des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft kandidieren möchten.

Die Europawahlen, die Wahl der Abgeordnetenkammer und die Wahlen der Regional- oder Gemeinschaftsparlamente haben ihre eigenen Rechtsvorschriften. Die Regeln für die Einreichung von Kandidaturen für die verschiedenen Wahlen können Sie unter folgenden Links finden:

Eine allgemein anwendbare Regel ist, dass niemand bei verschiedenen Wahlen, die am selben Tag stattfinden, kandidieren darf.

=> Sie können entweder für das Europäische Parlament oder für die Abgeordnetenkammer oder für eines der Regional- oder Gemeinschaftsparlamente kandidieren.

=> Kandidaten für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft bilden eine Ausnahme von dieser Regel und dürfen nicht gleichzeitig bei der Wahl der Abgeordnetenkammer, wohl aber bei der Wahl eines anderen Regional- oder Gemeinschaftsparlaments oder des Europäischen Parlaments kandidieren (G. vom 6. Juli 1990).

Provinzial- und Gemeinderatswahlen werden von den Regionalbehörden organisiert und werden hier also nicht besprochen. Für weitere Informationen über diese Wahlen können Sie die Website der Regional- beziehungsweise Gemeinschaftsbehörden einsehen:

Ihre Liste online einreichen

 

Sie können Ihren Antrag online einreichen. Dies bietet bestimmte Vorteile:

  • Der Listenverantwortliche muss sich nicht zum Hauptwahlvorstand des Wahlkreises begeben, um seine Kandidatenliste einzureichen.
  • Die verschiedenen Kandidaten können ihre Kandidaturen online unterzeichnen, sodass sie sich nicht vor Ort begeben müssen.
  • Es gibt weniger Papierarbeit zu leisten:
  • Sie können einen übersichtlichen Leitfaden verwenden, der ein Video mit Schritt-für-Schritt-Anweisungen enthält.
  • Bei technischen Fragen steht ein telefonischer Beratungsdienst zur Verfügung.
  • Im Tool sind automatische Kontrollen integriert, um eine Reihe von rechtlichen Anforderungen überprüfen zu können.
  • Für die Sammlung der elektronischen Unterschriften zur Unterstützung Ihrer Liste erhalten Sie eine spezifische URL für Ihre Liste, die Sie in Ihrem Netzwerk mit der Bitte teilen können, Ihre digitale Liste zu unterstützen. Sie können diesen Link nutzen, um Ihre Liste in den sozialen Medien usw. bekannt zu machen (eine Liste, die nicht in der MARTINE-Anwendung registriert ist, kann keine elektronischen Unterschriften sammeln!).
  • Außerdem können Sie immer noch Unterschriften auf Papier sammeln, die nach Überprüfung durch die Gemeindeverwaltungen Ihrer digitalen Liste beigefügt werden.
  • Sie haben die Möglichkeit, die Anzahl der Unterschriften, die Sie bereits gesammelt haben, zu verfolgen.
  • Sie können die Bestätigung der Einreichung Ihrer Liste aus der Ferne verfolgen.
  • Sie müssen nicht bis zum gesetzlichen Tag für die Einreichung der Kandidaturen warten, um Ihre Liste einzureichen. Sobald Ihre Liste vollständig vorbereitet ist, können Sie sie unterzeichnen und offiziell einreichen.

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