Fahrkostenentschädigung

Wer?

Wenn Sie sich als Wähler in einer anderen Gemeinde aufhalten beziehungsweise in einer anderen Gemeinde arbeiten als der, in der Sie wählen müssen, können Sie in bestimmten Fällen eine Fahrkostenentschädigung erhalten.

  • Sie können die Dienste der NGBE in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Sie bei der Abfahrt eine kostenlose Fahrkarte erhalten, wenn Sie am Bahnhof Ihre Wahlaufforderung, Ihren Personalausweis und andere Belege vorlegen. Bei der Rückkehr müssen Sie eine ordnungsgemäß abgestempelte Wahlaufforderung vorlegen können. Der Fahrschein ist vom Freitag vor den Wahlen bis zum nächsten Montag gültig.
  • In anderen Fällen oder wenn Sie ein Zugticket gekauft haben, können Sie eine Fahrkostenentschädigung online beantragen. Sie bekommen den Betrag des Zugtickets für die Reise zwischen beiden Gemeinden zurückerstattet, unabhängig davon, welches Beförderungsmittel Sie in Anspruch nehmen.

Nachstehend finden Sie die Kategorien von Wählern, die Anspruch auf eine Fahrkostenentschädigung haben, und die erforderlichen Belege.

WählerBelege
Wenn Sie nicht mehr in den Bevölkerungsregistern der Gemeinde eingetragen sind, in der Sie wählen müssenSie müssen Ihre vom Wahlbürovorstand abgestempelte Wahlaufforderung, eine Bescheinigung über die Eintragung in den Bevölkerungsregistern und gegebenenfalls auch Ihren Fahrschein beifügen.
Wenn Sie Ihren Beruf in einer anderen Gemeinde ausüben als der, in der Sie wählen müssen, oder wenn Sie im Auftrag im Ausland sindSie müssen Ihre vom Wahlbürovorstand abgestempelte Wahlaufforderung, eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers und gegebenenfalls auch Ihren Fahrschein beifügen.
Wenn Sie sich für Ihr Studium in einer anderen Gemeinde aufhalten als der, in der Sie wählen müssenSie müssen Ihre vom Wahlbürovorstand abgestempelte Wahlaufforderung, eine Bescheinigung der Leitung Ihrer Unterrichtsanstalt und gegebenenfalls auch Ihren Fahrschein beifügen.
Wenn Sie sich in einer Pflege- oder Gesundheitseinrichtung in einer anderen Gemeinde aufhalten als der, in der Sie wählen müssen.Sie müssen Ihre vom Wahlbürovorstand abgestempelte Wahlaufforderung, eine Bescheinigung der Leitung der Pflege- oder Gesundheitseinrichtung und gegebenenfalls auch Ihren Fahrschein beifügen.

Wie reichen Sie den Antrag ein?

Diese Fahrkostenentschädigung kann nur online beantragt werden. Der Link zum Antragsformular wird ab dem 9. Juni 2024 verfügbar sein.
Sie können den Antrag bis spätestens 9. September 2024 (drei Monate nach den Wahlen) einreichen.

Kommen Sie aus dem Ausland?

Halten Sie sich aus einem der oben erwähnten Gründe im Ausland auf und müssen Sie aus dem Ausland zurückkehren, um wählen zu gehen? Sie haben Anspruch auf eine Erstattung der Kosten für die auf belgischem Staatsgebiet zurückgelegte Strecke. Geben Sie im Online-Antragsformular eine der nachstehenden Gemeinden als Startgemeinde an:

  • Aus den Niederlanden: Essen
  • Aus dem Vereinigten Königreich: Ostende
  • Aus Luxemburg: Arlon
  • Aus Deutschland: Raeren
  • Aus Frankreich: Quévy