Anwesenheitsgelder
⚠️ Die Bezahlungen der Anwesenheitsgelder sind abgeschlossen.
Sie haben nichts erhalten? Senden Sie uns die folgenden Informationen über das Kontaktformular und wir werden sie für Sie überprüfen: vollständiger Name, Nationalregisternummer, Gemeinde, Art des Büros, Nummer des Büros, Ihre Funktion im Büro und Ihre Bankkontonummer. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um die Wahlen vom 9. Juni 2024 handelt.
Die Mitarbeiter der Wahlvorstände erhalten eine Vergütung für die Aufgaben, die sie im Rahmen der Wahlen ausführen.
Dabei handelt es sich um folgende Beträge:
ANWESENHEITSGELDER | VORSITZENDER | SEKRETÄR | BEISITZER |
---|---|---|---|
Hauptwahlvorstand des Wahlkreises und des Wahlkollegiums | 250 € | 250 € | 125 € |
Hauptwahlvorstand des Kantons | 175 € | 175 € | 50 € |
Wahlbürovorstand (elektronische Stimmabgabe) | 60 € | 37,50 € | 37,50 € |
Wahlbürovorstand (traditionelle Stimmabgabe) | 40 € | 25 € | 25 € |
Zählbürovorstand | 40 € | 25 € | 25 € |
Die Zahlungen erfolgen auf der Grundlage der Zahlungsdaten, die von den Mitgliedern der Vorstände am Wahltag angegeben werden:
- Für Wahl- und Zählbürovorstände (ohne System zur Unterstützung der Stimmenauszählung) gilt Folgendes:
Die Formulare liegen am Wahltag in den Büros bereit. Das Formular muss von allen Mitgliedern jedes Vorstandes ausgefüllt werden. Dieses Formular wird vom Vorsitzenden zum Hauptwahlvorstand des Kantons gebracht, wo eine Kopie bzw. ein Scan als Sicherheitskopie erstellt wird. Die Kopie wird von der Gemeindeverwaltung der Gemeinde aufbewahrt, die Hauptort des Kantons ist. Der Vorsitzende des Kantons übermittelt die Originalformulare dem Wahlkreis, der sie anschließend an den FÖD Inneres weiterleitet.
Die Zahlungen erfolgen binnen drei Monaten nach der Wahl.
- Für Zählbürovorstände, die ein PATSY-System zur Unterstützung der Stimmenauszählung verwenden, gilt Folgendes:
Die Mitglieder der Vorstände geben ihre Zahlungsdaten am Wahltag digital in die PATSY-Anwendung ein. Die Zahlungen erfolgen binnen drei Monaten nach der Wahl.
- Für Hauptwahlvorstände der Kantone und der Wahlkreise gilt Folgendes:
Die Mitglieder der Hauptwahlvorstände geben ihre Zahlungsdaten am Wahltag digital in die MARTINE-Anwendung ein. Die Zahlungen erfolgen binnen drei Monaten nach der Wahl.