Anwesenheitsgelder

Die Zahlungen der Anwesenheitsgelder für die Wahlen vom 9. Juni 2024 sind endgültig abgeschlossen.
Gemäß Artikel 130 des Wahlgesetzbuches dürfen wir die im Rahmen der Zahlung der Anwesenheitsgelder erhobenen personenbezogenen Daten nur während zwölf Monaten ab dem Tag der Wahlen aufbewahren. 
Das bedeutet, dass wir keine Fragen mehr beantworten können, die sich auf Informationen zu einer bestimmten Zahlung beziehen.

Wir empfehlen Ihnen, die Transaktionen auf Ihrem Bankkonto sorgfältig zu überprüfen. 
Der geschuldete Betrag wurde auf die Kontonummer überwiesen, die Sie am Wahltag auf dem Formular für die Anwesenheitsgelder angegeben haben. Diese Zahlung wurde mit folgenden Informationen durchgeführt:


•    Name des Zahlers: IBZ ADBA EID EN RIJKSREGISTER  
•    Kontonummer: BE79 6792 0060 9033
•    Mitteilung: 09-06-2024 Elections - Verkiezingen - Wahlen