Wie wählen Sie?

Gültig wählen

Nachdem der Wähler eine Liste ausgewählt hat, kann er auf dieser einen Liste:

  • seine Stimme im Feld am Kopf einer Liste abgeben (Listenstimme)
  • seine Stimme im Feld neben dem Namen eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten der gewählten Liste abgeben (Vorzugs-stimmen),
  • seine Stimme im Feld neben dem Namen eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und eines oder mehrerer Ersatzkandidaten der gewählten Liste abgeben (Vorzugsstimmen),
  • seine Stimme im Feld neben dem Namen eines oder mehrerer Ersatzkandidaten der gewählten Liste abgeben (Vorzugsstimmen).

Hat der Wähler gleichzeitig eine oder mehrere Vorzugsstimmen und eine Listenstimme auf ein und derselben Liste abgegeben, wird die Listenstimme als nicht vorhanden betrachtet.

Stimmen werden auf zwei verschiedene Arten abgegeben:

Um die Art der Stimmabgabe Ihrer Gemeinde zu erfahren, siehe Art der Stimmabgabe in meiner Gemeinde

Wo & wann?

Sie müssen in dem Wahlbüro wählen, das auf Ihrer Wahlaufforderung angegeben ist. Die Wahlbüros sind ab 8 Uhr geöffnet und schließen um 14 Uhr bei traditioneller Stimmabgabe beziehungsweise um 16 Uhr bei elektronischer Stimmabgabe.