Als Beisitzer oder Vorsitzender bennant worden

Sie wurden als Vorsitzender oder Beisitzer benannt.
Sie können für einen Wahlbürovorstand oder einen Zählbürovorstand benannt werden.
Wenn Sie aus persönlichen Gründen nicht anwesend sein können, müssen Sie diese Gründe so schnell wie möglich der Kontaktperson im Benennungsschreiben mitteilen.
Um Sanktionen zu vermeiden, müssen Sie dies innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt Ihres Benennungsschreibens tun.
Der Wahlvorstand des Kantons prüft dann, ob die angeführten Gründe berechtigt sind und entscheidet, ob sie von Ihren Pflichten entbunden werden oder nicht.
Es kann sein, dass Sie bereits einige Male Mitglied eines Wahlbürovorstands waren.
Dies ist an sich kein triftiger Grund dafür, um freigestellt zu werden.
Wenn Sie als Beisitzer am Wahltag unbegründet abwesend sind oder sich zu spät anmelden, können Sie möglicherweise strafrechtlich verfolgt werden.