Wahl mittels Vollmacht

Die wichtigste Vereinfachung der Wahl mittels Vollmacht für die Wahlen vom 9. Juni 2024 besteht darin, dass der Vollmacht keine Bescheinigung beigefügt werden muss. Der Grund für die Abwesenheit muss direkt auf dem Vollmachtsformular bestätigt werden.

Wähler, die aufgrund ihres Auslandsaufenthalts (Urlaub) eine Vollmacht erteilen, müssen immer eine ehrenwörtliche Erklärung unterschreiben, falls der Wähler nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Beleg vorzulegen. Dies gilt auch für Selbstständige.

Die ehrenwörtliche Erklärung muss von der Gemeinde während sechs Monaten nach der Wahl aufbewahrt und dem Friedensrichter des Kantons auf einfaches Verlangen übermittelt werden.

Nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist können diese Dokumente vernichtet werden.

Wenn ein Wähler aufgrund seiner Tätigkeit als Selbständiger eine Vollmacht erteilt, teilt er seine Unternehmensnummer mit, die von der Gemeinde in der Datenbank der Zentralen Datenbank der Unternehmen überprüft wird.

Hier finden Sie die notwendigen Formulare für eine Vollmacht:

Für Mitteilungen an die Wähler in Ihrer Gemeinde können Sie sich auf die spezifische Webseite zur Wahl mittels Vollmacht füär Whler beziehen.

Auf den Vollmachtsformularen ACD11 und ACF9Bis ist vermerkt, dass ein belgischer Wähler einem anderen belgischen Wähler seines Wahlkreises eine Vollmacht erteilen kann.

Auf den Vollmachtsformularen ACD11EU und ACF9BisEU ist vermerkt, dass ein EU-Bürger einem anderen belgischen Wähler oder EU-Wähler seines Wahlkreises eine Vollmacht erteilen kann.

In Artikel 147bis des Wahlgesetzbuches ist bestimmt, dass ein Wähler einem anderen Wähler eine Vollmacht erteilen kann. Unter einem "anderen Wähler" versteht man einen Wähler, der für dieselben Kandidaten seine Stimme abgeben können muss wie der Wähler, der die Vollmacht erteilt. Es handelt sich also um einen Wähler desselben Wahlkreises.

EU-Bürger können nicht für Kandidaten für die Wahl der Abgeordnetenkammer oder des Flämischen Parlaments stimmen. Folglich kann ein solcher Wähler keine Vollmacht für einen Belgier ausüben.

Dies bedeutet auch, dass ein belgischer Wähler aus Sint-Truiden nur einem anderen Wähler aus dem Wahlkreis Limburg - also keinem Wähler aus Brügge - eine Vollmacht erteilen kann. Dagegen kann ein europäischer Wähler aus Sint-Truiden einem anderen europäischen Wähler aus Brügge eine Vollmacht erteilen, da beide Wähler für dieselben Kandidaten stimmen können.