Wahl mittels Vollmacht

Die wichtigste Vereinfachung der Wahl mittels Vollmacht für die Wahlen vom 9. Juni 2024 besteht darin, dass der Vollmacht keine Bescheinigung beigefügt werden muss. Der Grund für die Abwesenheit muss direkt auf dem Vollmachtsformular bestätigt werden.

Wähler, die aufgrund ihres Auslandsaufenthalts (Urlaub) eine Vollmacht erteilen, müssen immer eine ehrenwörtliche Erklärung unterschreiben, falls der Wähler nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Beleg vorzulegen. Dies gilt auch für Selbstständige.

Die ehrenwörtliche Erklärung muss von der Gemeinde während sechs Monaten nach der Wahl aufbewahrt und dem Friedensrichter des Kantons auf einfaches Verlangen übermittelt werden.

Nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist können diese Dokumente vernichtet werden.

Hier finden Sie die notwendigen Formulare für eine Vollmacht:

Für Mitteilungen an die Wähler in Ihrer Gemeinde können Sie sich auf die spezifische Webseite zur Wahl mittels Vollmacht füär Whler beziehen.