Fahrkostenentschädigung

Wer?

Mitglieder der Wahlvorstände haben Anrecht auf eine Fahrkostenentschädigung, wenn sie in einer Gemeinde tagen, in der sie nicht im Bevölkerungsregister eingetragen sind.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende Anrecht auf eine Fahrkostenentschädigung, wenn er die ihm durch Gesetzesbestimmungen auferlegten Fahrten zur vorgeschriebenen Übermittlung von Unterlagen mit eigenen Mitteln bestreitet.

Wie?

Sie können online das Büro, Ihre Funktion, die Anzahl Fahrten und die Gründe angeben. Sie bekommen 20 Cent pro Kilometer zurückerstattet.

Sie dürfen Ihre Unkosten bis spätestens drei Monate nach den Wahlen (bis 9. September 2024) angeben.