Wähler

Die Stimmabgabe ist obligatorisch und geheim

Ein Wähler ist:

A. Für die Wahlen der Gemeinschafts- und Regionalparlamente

- Ein Belgier, der:

  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer Gemeinde der betreffenden Region/Gemeinschaft eingetragen ist
  • Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

B. Für die Wahl der Abgeordnetenkammer

- Entweder ein Belgier, der:

  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen ist
  • Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

- Oder ein Belgier, der im Ausland wohnt und:

  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer berufskonsularischen Vertretung eingetragen ist
  • Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Für weitere Informationen siehe Stimmrecht der im Ausland ansässigen Belgier

C. Für die Wahl des Europäischen Parlaments

- Entweder ein Belgier, der in Belgien wohnt und:

  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen ist
  • Am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

- Oder ein Belgier, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt und:

  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
  • Am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer belgischen berufskonsularischen Vertretung bei einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eingetragen ist
    • Entschieden hat, sich bei seiner belgischen berufskonsularischen Vertretung eintragen zu lassen, um bei dieser Wahl seine Stimme zugunsten von belgischen Listen abzugeben
  • Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Für weitere Informationen siehe Stimmrecht der im Ausland ansässigen Belgier

- Oder ein Belgier, der einem Staat wohnt, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, und:

  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
  • Am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer belgischen berufskonsularischen Vertretung bei einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, eingetragen ist
  • Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Für weitere Informationen siehe Stimmrecht der im Ausland ansässigen Belgier

- Oder ein europäischer Bürger, der in Belgien wohnt und:

  • Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen ist
  • Am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Für weitere Informationen siehe Stimmrecht der EU-Bürger