Wähler
Die Stimmabgabe ist obligatorisch und geheim.
Ein Wähler ist:
A. Für die Wahlen der Gemeinschafts- und Regionalparlamente
- Ein Belgier, der:
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer Gemeinde der betreffenden Region/Gemeinschaft eingetragen ist
- Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
- Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
B. Für die Wahl der Abgeordnetenkammer
- Entweder ein Belgier, der:
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen ist
- Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
- Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- Oder ein Belgier, der im Ausland wohnt und:
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer berufskonsularischen Vertretung eingetragen ist
- Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
- Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Für weitere Informationen siehe Stimmrecht der im Ausland ansässigen Belgier
C. Für die Wahl des Europäischen Parlaments
- Entweder ein Belgier, der in Belgien wohnt und:
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen ist
- Am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- Oder ein Belgier, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt und:
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
- Am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer belgischen berufskonsularischen Vertretung bei einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eingetragen ist
- Entschieden hat, sich bei seiner belgischen berufskonsularischen Vertretung eintragen zu lassen, um bei dieser Wahl seine Stimme zugunsten von belgischen Listen abzugeben
- Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Für weitere Informationen siehe Stimmrecht der im Ausland ansässigen Belgier
- Oder ein Belgier, der einem Staat wohnt, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, und:
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste Belgier ist
- Am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer belgischen berufskonsularischen Vertretung bei einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, eingetragen ist
- Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Für weitere Informationen siehe Stimmrecht der im Ausland ansässigen Belgier
- Oder ein europäischer Bürger, der in Belgien wohnt und:
- Am Tag des Abschlusses der Wählerliste in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen ist
- Am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Am Wahltag nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Für weitere Informationen siehe Stimmrecht der EU-Bürger