Welchen Beleg muss ein Wähler vorlegen, der aufgrund eines Erasmus-Aufenthalts nicht in der Lage ist, seine Stimme abzugeben?

Ein Bürger, der aufgrund eines Erasmus-Aufenthalts abwesend ist, kann mittels Vollmacht wählen. Technisch gesehen treffen auf ihn zwei Situationen zu: Er studiert und befindet sich aus anderen als beruflichen Gründen im Ausland.

Also wird die Abwesenheit entweder von seiner Unterrichtsanstalt in Belgien oder von der Gemeinde auf der Grundlage von Belegen oder gegebenenfalls einer ehrenwörtlichen Erklärung auf dem Vollmachtsformular bestätigt.

Es gibt in diesem Fall also zwei mögliche Rechtfertigungen für die Abwesenheit, und beide sind akzeptabel.