Was geschieht, wenn ein Vollmachtgeber nicht imstande ist, eine Vollmacht zu unterzeichnen?

Ist ein Wähler nicht imstande, seine Vollmacht selbst zu unterzeichnen, kann er trotzdem eine Vollmacht erteilen, allerdings nur, wenn auf seinem Personalausweis vermerkt ist, dass er "für unfähig erklärt worden ist, zu unterzeichnen".
In diesem Fall muss die Vollmacht den Vermerk "unfähig zu unterzeichnen" enthalten.