Muss eine Vollmacht einem Wähler desselben Wahlkreises erteilt werden?

In das Vollmachtsformular ACEG9Bis ist angegeben, dass ein belgischer Wähler einem anderen belgischen Wähler seines Wahlkreises eine Vollmacht erteilen kann.

In das Vollmachtsformularen ACEG9Bis ist angegeben, dass ein EU-Bürger einem anderen belgischen Wähler oder EU-Wähler seines Wahlkreises eine Vollmacht erteilen kann.

In Artikel 147bis des Wahlgesetzbuches ist festgelegt, dass ein Wähler einem anderen Wähler eine Vollmacht erteilen kann. Unter einem anderen Wähler versteht man einen Wähler, der für dieselben Kandidaten stimmen können muss wie der Wähler, der die Vollmacht erteilt. Es muss sich also um einen Wähler desselben Wahlkreises handeln.

Ein EU-Bürger kann nicht für Personen stimmen, die für die Kammer oder das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft kandidieren. Folglich kann dieser Wähler keine Vollmacht für einen Belgier ausüben.

Das bedeutet auch, dass ein belgischer Wähler aus der Deutschsprachigen Gemeinschaaft nur einem anderen Wähler aus diesem Wahlkreis eine Vollmacht erteilen kann und nicht einem Wähler aus einem anderen Wahlkreis.