Stimmrecht der 16- bis 18-jährigen Belgier

Belgier zwischen 16 und 18 Jahren dürfen ihre Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments abgeben.

Der Verfassungsgerichtshof hat durch seinen Entscheid Nr. 116/2023 vom 20. Juli 2023 das Gesetz vom 1. Juni 2022 zur Abänderung des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments zur Eröffnung der Möglichkeit für Bürger, ihre Stimme ab dem Alter von sechzehn Jahren abzugeben, für nichtig erklärt, sofern es das Stimmrecht für 16- und 17-Jährige an die Voraussetzung knüpft, dass ein Antrag auf Eintragung in die Wählerliste gestellt wird.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Entscheid die Möglichkeit der Ausweitung des Stimmrechts auf 16- und 17-Jährige eindeutig bestätigt, aber er hat die vorherige Eintragungspflicht für nichtig erklärt. Daher ist die Online-Anwendung für die Eintragung deaktiviert worden. Auch das analoge Eintragungsverfahren in den Städten und Gemeinden kann nicht mehr genutzt werden.

Wir untersuchen, wie das Stimmrecht der 16- und 17-Jährigen für das Europäische Parlament in Anbetracht dieses Entscheids gestaltet werden kann. Wir werden Sie über diese Angelegenheit auf dem Laufenden halten.