Abgeordnetenkammer

(Gesetzestext: Wahlgesetzbuch)

1. Wählbarkeitsbedingungen

Es gibt eine Reihe von Bedingungen, die ein Kandidat erfüllen muss, um kandidieren zu können.

Um zum Abgeordneten gewählt werden zu können, müssen Sie am Tag der Kandidatur:

1. Belgier sein,

2. Ihren Wohnsitz in Belgien haben.

Ein Einwohner von Ostende kann zum Beispiel für die Wahl der Kammer im Wahlkreis Luxemburg kandidieren.

Der Nachweis Ihres Wohnsitzes ergibt sich aus Ihrer Eintragung im Bevölkerungsregister einer belgischen Gemeinde.

am Wahltag:

3. die zivilen und politischen Rechte besitzen.

Sie sind nicht wählbar, wenn:

  • Sie eine geschützte Person sind, die aufgrund von Artikel 492/1 des Zivilgesetzbuches ausdrücklich für unfähig erklärt worden ist, ihre politischen Rechte auszuüben,
  • Ihnen aufgrund einer Verurteilung für eine bestimmte Zeit die Ausübung Ihres Wahlrechts aberkannt worden ist,

4. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. Anzahl Kandidaten, die für eine Kandidatenliste erforderlich ist

Ein ordentlicher Kandidat ist ein Kandidat, der bei den Wahlen direkt gewählt werden kann. Ein Ersatzkandidat ist ein Kandidat, der nicht direkt gewählt werden kann. Er kann einen gewählten ordentlichen Kandidaten, der sein Mandat nicht wahrnehmen kann, ersetzen.

Niemand darf gleichzeitig ordentlicher Kandidat und Ersatzkandidat sein.

Jede Liste muss zudem eine Mindest- und Höchstanzahl ordentlicher Kandidaten und Ersatzkandidaten zählen.

Mindestanzahl Kandidaten:

Sie müssen mindestens einen ordentlichen Kandidaten bestimmen.
Die Mindestanzahl Ersatzkandidaten ist sechs.

Auf jeder Kandidatenliste müssen mindestens sieben Kandidaten (ein ordentlicher Kandidat und sechs Ersatzkandidaten) stehen.

Höchstanzahl Kandidaten:

Die Höchstanzahl ordentlicher Kandidaten pro Wahlkreis hängt von der Einwohnerzahl im betreffenden Wahlkreis ab:

Wahlkreise1Höchstanzahl ordentlicher Kandidaten
Flämisch-Brabant15
Antwerpen24
Limburg12
Ostflandern20
Westflandern16
Wahlkreis Brüssel-Hauptstadt16
Hennegau17
Lüttich14
Luxemburg4
Namur7
Wallonisch-Brabant5

Die Höchstanzahl Ersatzkandidaten hängt von der Anzahl ordentlicher Kandidaten Ihrer Liste ab. Die Anzahl Ersatzkandidaten beträgt höchstens die Hälfte der Anzahl ordentlicher Kandidaten plus 1 (halbe Zahlen werden nach oben aufgerundet).

Die Höchstanzahl Ersatzkandidaten hängt von der Anzahl ordentlicher Kandidaten ab, aber es müssen immer mindestens sechs Ersatzkandidaten sein.

Wenn Sie zum Beispiel in Antwerpen kandidieren und Ihre Liste die Höchstanzahl ordentlicher Kandidaten, das heißt 24, zählt, beträgt die Anzahl Ersatzkandidaten mindestens 6 und höchstens 13 (24/2 +1). Für weitere Beispiele können Sie die als Anlage 1 beigefügte Tabelle einsehen.

3. Mehrfache Kandidaturen

Sie können entweder für das Europäische Parlament oder für die Abgeordnetenkammer oder für eines der Regional- oder Gemeinschaftsparlamente kandidieren.

Kandidaten für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft bilden hiervon eine Ausnahme und dürfen nicht gleichzeitig bei der Wahl der Abgeordnetenkammer, wohl aber bei der Wahl eines anderen Regional- oder Gemeinschaftsparlaments oder des Europäischen Parlaments kandidieren (G. vom 6. Juli 1990).

4. Gleiche Vertretung von Männern und Frauen

Bei den Wahlen müssen die ersten beiden Kandidaten (ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) jeder Liste verschiedenen Geschlechts sein. Für die anderen Plätze gibt es keine genaue und vorgeschriebene Reihenfolge Mann-Frau (das "Reißverschlusssystem" zwischen Mann und Frau ist nicht vorgeschrieben), doch das Verhältnis 50/50 für die ordentlichen Kandidaten einerseits und die Ersatzkandidaten andererseits muss immer eingehalten werden.

5. Einreichung der Kandidatenlisten

Die Kandidatenlisten können elektronisch eingereicht werden zur Anwendung MARTINE.

Die Anwendung leitet Sie durch die gesetzlichen Anforderungen.

Wenn eine Kandidatenliste nicht elektronisch eingereicht wird, können Sie ein Musterformular über das Kontaktformular oder per Post beantragen1. Diese werden Ihnen nur per Post übermittelt.

Sobald der Wahlvorschlag dem Vorsitzenden des Hauptwahlvorstands des Wahlkreises ausgehändigt worden ist, kann der Kandidat seine Kandidatur nur noch mit Zustimmung der Unterzeichner des Wahlvorschlags und aller Mitkandidaten der betreffenden Liste auf gültige Weise zurückziehen.

Ein Wahlvorschlag muss immer folgende Angaben enthalten:

  1. Erforderliche Angaben über die Kandidaten

    • Name

      Der Identität eines Kandidaten, der verheiratet oder verwitwet ist, darf der Name des Ehepartners beziehungsweise des verstorbenen Ehepartners vorangestellt werden.

    • Vornamen

      Der Kandidat kann statt seines ersten Vornamens einen anderen Vornamen wählen, wenn Letzterer sein gebräuchlicher Vorname ist. Dieser gebräuchliche Vorname kann dann auf dem Stimmzettel angegeben werden.

      Folgende Regeln müssen dafür befolgt werden:

      • Es darf nur ein Vorname angegeben werden; ein zusammengesetzter Vorname muss als ein einziger Vorname angesehen werden.
      • Der gewählte Vorname muss prinzipiell bei der Aufzählung der Vornamen in der Geburtsurkunde angegeben sein.
      • Der Hauptwahlvorstand kann erlauben, dass ein Kandidat auf dem Stimmzettel mit einem Vornamen angegeben wird, der nicht bei der Aufzählung seiner Vornamen in der Geburtsurkunde vorkommt. In diesem Fall muss eine Offenkundigkeitsurkunde vorgelegt werden (Musterformular (word)).
      • Die Abkürzung eines Vornamens der Geburtsurkunde ist erlaubt (z.B. Fred für Alfred oder Frederik, Jef für Josef usw.). Der Kandidat gibt seinen vollständigen Vornamen auf der Kandidatenliste an und beantragt bei seiner Kandidatur schriftlich, dass der abgekürzte Vorname auf dem Stimmzettel angegeben wird.
      • Selbstverständlich ist es zunächst Sache der Kandidaten selbst und derjenigen, die sie vorschlagen, im Wahlvorschlag den Namen anzugeben, mit dem sie auf dem Stimmzettel angegeben werden wollen.
    • Geburtsdatum
    • Geschlecht
    • Hauptwohnort
    • Nationalregisternummer
  2. Vorschlagsreihenfolge der Kandidaten

    Die Vorschlagsreihenfolge der Kandidaten wird entweder durch die Anordnung der Namen auf dem Wahlvorschlag oder durch die Rangnummer neben jedem Namen bestimmt.

  3. Listenkürzel, das auf dem Stimmzettel über der Kandidatenliste stehen soll

    Das Listenkürzel besteht aus höchstens 18 Schriftzeichen. Die Spezifikationen sind in einem Königlichen Erlass erwähnt. 

  4. Unterzeichnung durch jeden Kandidaten

    Jeder Kandidat muss den Vorschlag der Kandidatenliste unterzeichnen. Mit dieser Unterzeichnung erklären die Kandidaten sich mit ihrer Kandidatur auf einer bestimmten Liste und mit der Zusammenstellung dieser Liste einverstanden.

  5. E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kandidaten

    Diese Angaben sind fakultativ.

    Die E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden benutzt, um sie der Kanzlei der Abgeordnetenkammer zu übermitteln, die diese Angaben brauchen wird, um die für gewählt erklärten Kandidaten nach den Wahlen kontaktieren zu können.

6. Annahme

Der Wahlvorschlag muss immer angenommen werden. Die Annahme unterliegt einer Reihe von Anforderungen:

  1. Unterschrift

    Der Wahlvorschlag der Kandidaten muss entweder von Parlamentsmitgliedern (Fall 1) oder von Wählern des Wahlkreises (Fall 2) unterzeichnet werden.

    Im ersten Fall muss der Wahlvorschlag von mindestens drei ausscheidenden Kammermitgliedern unterzeichnet werden. Dabei handelt es sich um Personen, die im Laufe der abgelaufenen Legislaturperiode in der Kammer getagt haben.

    abei handelt es sich um Personen, die im Laufe der abgelaufenen Legislaturperiode im Föderalen Parlament (Kammer oder Senat) getagt haben.
    Diese Parlamentsmitglieder müssen derselben Sprachgruppe wie die Kandidaten Ihrer Liste angehören.

    Im zweiten Fall hängt die Anzahl zu sammelnder Unterschriften von der Einwohnerzahl des Wahlkreises ab, in dem Sie Kandidat sind.

    WahlkreisBevölkerungszahl am 28. Mai 2022Anzahl Unterschriften
    Luxemburg292.744200
    Wallonisch-Brabant412.272200
    Namur501.055400
    Limburg890.232400
    Lüttich1.112.035500
    Flämisch-Brabant1.179.384500
    Brüssel-Hauptstadt1.227.809500
    Westflandern1.213.374500
    Hennegau1.352.517500
    Ostflandern1.551.112500
    Antwerpen1.895.773500

    Kandidaten auf der Liste dürfen auch den Wahlvorschlag unterzeichnen. Diese Unterschriften zählen dann mit.

  2. Angaben der Personen, die den Wahlvorschlag einreichen werden

    Drei Kandidaten, die den Wahlvorschlag einreichen können, müssen bestimmt werden.
    Ihre Namen müssen in der Annahmeakte angegeben werden.

  3. Wahlausgaben

    Die Kandidaten (ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) müssen sich dazu verpflichten, die Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben zu befolgen und diese binnen 45 Tagen nach der Wahl beim Vorsitzenden des Hauptwahlvorstands des Wahlkreises anzugeben. Sie verpflichten sich darüber hinaus, den Ursprung der Geldmittel anzugeben und die Identität der natürlichen Personen, die Spenden von 125 EUR und mehr gemacht haben, und die Identität von Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die 125 EUR und mehr gesponsert haben, zu registrieren.

  4. Zeugen

    Die Kandidaten können Zeugen und Ersatzzeugen benennen, die den Sitzungen des Hauptwahlvorstands des Kantons beiwohnen.

  5. Gemeinsame laufende Nummer

    Kandidaten können bei ihrer Kandidatur beantragen, dass ihrer Liste dieselbe laufende Nummer und dasselbe Listenkürzel zugeteilt wird wie die nationale Nummer oder die Nummer, die ihnen bei der vom Vorsitzenden des Hauptwahlvorstands des niederländischen, französischen beziehungsweise deutschsprachigen Wahlkollegiums vorgenommenen lokalen Auslosung zugeteilt wurde .

  6. Unterzeichnung durch jeden Kandidaten

    Jeder Kandidat muss den Vorschlag der Kandidatenliste unterzeichnen. Mit dieser Unterzeichnung erklären die Kandidaten sich mit ihrer Kandidatur auf einer bestimmten Liste und mit der Zusammenstellung dieser Liste einverstanden.

7. Ort und Zeitpunkt der Einreichung der Kandidaturen

Wird eine Kandidatenliste elektronisch eingereicht, kann dies bis spätestens Samstag, dem 57. Tag vor der Wahl (13. April 2024) um 12 Uhr geschehen .

Wird eine Kandidatenliste auf Papier eingereicht, kann dies am 58. Tag vor der Wahl (12. April 2024) zwischen 14 und 16 Uhr und am 57. Tag vor der Wahl (13. April 2024) zwischen 9 und 12 Uhr beim Hauptwahlvorstand des Kollegiums geschehen.

 


 


1 Belgien ist in Wahlkreise eingeteilt. Für die Kammer gibt es elf Wahlkreise, wovon zehn mit den Provinzen zusammenfallen und der elfte mit der Region Brüssel-Hauptstadt zusammenfällt. Hasselt ist zum Beispiel Teil des Wahlkreises Limburg.
2 Richten Sie Ihren Antrag an die Generaldirektion Identität und Bürgerangelegenheiten, Dienst Wahlen, Park Atrium - Koloniënstraat/Rue des Colonies 11, 1000 Brüssel.

 


 

Abgeordnetenkammer - Anlage 1

Tabelle mit der Anzahl Ersatzkandidaten je nach Anzahl ordentlicher Kandidaten

Achtung: Diese Tabelle reicht bis zur Höchstanzahl zugelassener ordentlicher Kandidaten, das heißt 24, wie es auf den Wahlkreis Antwerpen zutrifft. Wenn Sie eine Kandidatenliste in einem anderen Wahlkreis einreichen wollen, dürfen Sie die Höchstanzahl Kandidaten im betreffenden Wahlkreis nicht übersteigen (siehe Nr. 2 weiter oben).

Anzahl ordentlicher KandidatenMindestanzahl ErsatzkandidatenHöchstanzahl Ersatzkandidaten
166
266
366
466
566
666
766
866
966
1066
1167
1267
1368
1468
1569
1669
17610
18610
19611
20611
21612
22612
23613
24613