Abgeordnetenkammer
(Gesetzestext: Wahlgesetzbuch)
1. Wählbarkeit
Um zum Abgeordneten gewählt werden zu können, müssen Sie am Wahltag:
-
Belgier sein
-
die zivilen und politischen Rechte besitzen,
Sie sind nicht wählbar, wenn Sie zu folgenden Kategorien von Personen gehören:
- geschützte Personen, die aufgrund von Artikel 492/1 des Zivilgesetzbuches ausdrücklich für unfähig erklärt worden sind, ihre politischen Rechte auszuüben, oder Personen, die in Anwendung des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die Internierung interniert worden sind,
-
Personen, denen aufgrund einer Verurteilung für eine bestimmte Zeit die Ausübung des Wahlrechts aberkannt worden ist,
-
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
-
Ihren Wohnsitz in Belgien haben.
Ein Einwohner von Ostende kann zum Beispiel für die Wahl der Kammer im Wahlkreis Luxemburg kandidieren.
Der Nachweis Ihres Wohnsitzes ergibt sich aus Ihrer Eintragung im Bevölkerungsregister einer belgischen Gemeinde.
2. Anzahl Kandidaten, die für eine Wahlliste erforderlich ist
Sowohl für die ordentlichen Kandidaten als auch für die Ersatzkandidaten wird eine Mindest- und Höchstanzahl bestimmt.
Mindestanzahl Kandidaten:
Sie müssen mindestens einen ordentlichen Kandidaten bestimmen.
Die Mindestanzahl Ersatzkandidaten ist sechs.=> Auf jeder Kandidatenliste müssen mindestens sieben Kandidaten (ein ordentlicher Kandidat und sechs Ersatzkandidaten) stehen.
Höchstanzahl Kandidaten:
Die Höchstanzahl ordentlicher Kandidaten pro Wahlkreis hängt von der Einwohnerzahl im betreffenden Wahlkreis ab:
Wahlkreise1 Höchstanzahl ordentlicher Kandidaten Wahlkreis Flämisch-Brabant 15 Antwerpen 24 Limburg 12 Ostflandern 20 Westflandern 16 Wahlkreis Brüssel-Hauptstadt 15 Hennegau 18 Lüttich 15 Luxemburg 4 Namur 6 Wallonisch-Brabant 5 Die Höchstanzahl Ersatzkandidaten hängt von der Anzahl ordentlicher Kandidaten Ihrer Liste ab. Die Anzahl Ersatzkandidaten beträgt höchstens die Hälfte der Anzahl ordentlicher Kandidaten plus 1 (halbe Zahlen werden nach oben aufgerundet).
=> Die Höchstanzahl Ersatzkandidaten hängt von der Anzahl ordentlicher Kandidaten ab, aber es müssen immer mindestens sechs Ersatzkandidaten sein.
Wenn Sie zum Beispiel in Antwerpen kandidieren und Ihre Liste die Höchstanzahl ordentlicher Kandidaten, das heißt 24, zählt, beträgt die Anzahl Ersatzkandidaten mindestens 6 und höchstens 13 (24/2+1). Für weitere Beispiele können Sie die als Anlage 1 beigefügte Tabelle einsehen.
3. Formulare und Anforderungen für Kandidatenlisten
3.1. Wahlvorschlag (Kandidatenliste)
3.2. Annahmeakte (Kandidatur)
Dem Wahlvorschlag muss eine Annahmeerklärung beigefügt werden. Mit dieser Erklärung müssen Kandidaten separat bestätigen, dass sie mit der Kandidatenliste, so wie sie im Wahlvorschlag aufgenommen ist, einverstanden sind.
Die Kandidaten (ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) verpflichten sich in ihrer Annahmeerklärung dazu, die Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Einschränkung und die Kontrolle der Wahlausgaben zu befolgen und ihre Wahlausgaben binnen 45 Tagen nach der Wahl beim Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises anzugeben.
Sie verpflichten sich darüber hinaus, den Ursprung der Geldmittel anzugeben und die Identität der natürlichen Personen, die Spenden von 125 EUR und mehr gemacht haben, und die Identität von Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die 125 EUR und mehr gesponsert haben, zu registrieren.
3.3. Andere Formulare
Wenn Sie ebenfalls eine Liste für das Europäische Parlament eingereicht haben, können Sie ein und dieselbe laufende Nummer und ein und dasselbe Listenkürzel für beide Wahlen (Europäisches Parlament und Kammer) beantragen.
3.4. Unterschriften
Der Wahlvorschlag mit der Kandidatenliste muss entweder von Parlamentsmitgliedern (Fall 1) oder von Wählern des Wahlkreises (Fall 2) unterzeichnet werden.
Im ersten Fall muss der Wahlvorschlag von mindestens drei ausscheidenden Kammermitgliedern unterzeichnet werden. Dabei handelt es sich um Personen, die im Laufe der abgelaufenen Legislaturperiode in der Kammer getagt haben.
Im zweiten Fall hängt die Anzahl zu sammelnder Unterschriften von der Einwohnerzahl des Wahlkreises ab, in dem Sie Kandidat sind.
Wahlkreis | Bevölkerungszahlen vom 28. Mai 2012 (B.S. vom 27. November 2012) | Anzahl Unterschriften |
---|---|---|
Luxemburg | 247.061 | 200 |
Wallonisch-Brabant | 386.269 | 200 |
Namur | 480.283 | 200 |
Limburg | 850.273 | 400 |
Lüttich | 1.083.481 | 500 |
Flämisch-Brabant | 1.095.804 | 500 |
Brüssel-Hauptstadt | 1.140.898 | 500 |
Westflandern | 1.169.640 | 500 |
Hennegau | 1.323.612 | 500 |
Ostflandern | 1.456.042 | 500 |
Antwerpen | 1.784.349 | 500 |
Kandidaten auf der Liste dürfen auch den Wahlvorschlag unterzeichnen. Diese Unterschriften zählen dann mit.
Achtung: Diese Unterschriften müssen von der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes der Unterzeichner für gültig erklärt werden. Wenn Sie Unterschriften in mehreren Gemeinden sammeln, müssen Sie sich also ebenfalls zu mehreren Gemeindeverwaltungen begeben, um die Unterschriften für gültig erklären zu lassen.
Wenn sie das Online-Hilfsmittel für elektronische Signatur verwenden, muss die Unterschrift des Wählers nicht für gültig erklärt werden.
4. Ort und Zeitpunkt der Einreichung der Kandidaturen
Sie können Ihre Kandidatur am 58. und 57. Tag vor der Wahl bei den Hauptwahlvorständen der Wahlkreise einreichen.
1 Belgien ist in Wahlkreise eingeteilt. Für die Kammer gibt es elf Wahlkreise, wovon zehn mit den Provinzen zusammenfallen und der elfte mit der Region Brüssel-Hauptstadt zusammenfällt. Hasselt ist zum Beispiel Teil des Wahlkreises Limburg.
Abgeordnetenkammer - Anlage 1
Tabelle mit der Anzahl Ersatzkandidaten je nach Anzahl ordentlicher Kandidaten
Achtung: Diese Tabelle reicht bis zur Höchstanzahl zugelassener ordentlicher Kandidaten, das heißt 24, wie es auf den Wahlkreis Antwerpen zutrifft. Wenn Sie eine Kandidatenliste in einem anderen Wahlkreis einreichen wollen, dürfen Sie die Höchstanzahl Kandidaten im betreffenden Wahlkreis nicht übersteigen (siehe Nr. 2 weiter oben).
Anzahl ordentlicher Kandidaten | Mindestanzahl Ersatzkandi-daten: | Höchstanzahl Ersatzkandidaten: |
---|---|---|
1 | 6 | 6 |
2 | 6 | 6 |
3 | 6 | 6 |
4 | 6 | 6 |
5 | 6 | 6 |
6 | 6 | 6 |
7 | 6 | 6 |
8 | 6 | 6 |
9 | 6 | 6 |
10 | 6 | 6 |
11 | 6 | 7 |
12 | 6 | 7 |
13 | 6 | 8 |
14 | 6 | 8 |
15 | 6 | 9 |
16 | 6 | 9 |
17 | 6 | 10 |
18 | 6 | 10 |
19 | 6 | 11 |
20 | 6 | 11 |
21 | 6 | 12 |
22 | 6 | 12 |
23 | 6 | 13 |
24 | 6 | 13 |