Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt

(Sondergesetz vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen)

Zu unterscheiden ist zwischen der Wahl der Mitglieder des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der Wahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments.

1. Wählbarkeitsbedingungen

Es gibt eine Reihe von Bedingungen, die ein Kandidat erfüllen muss, um wählbar zu sein.

Um für das Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt gewählt werden zu können, müssen Sie am Wahltag:

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein oder unter die Aussetzung dieses Rechts fallen.

    Sie sind nicht wählbar, wenn:

    • Sie aufgrund von Artikel 492/1 des Zivilgesetzbuches ausdrücklich für unfähig erklärt worden sind, Ihre politischen Rechte auszuüben,
    • Ihnen aufgrund einer Verurteilung für eine bestimmte Zeit die Ausübung Ihres Wahlrechts aberkannt worden ist.

Am Tag der Kandidatur müssen Sie:

  1. Belgier sein.

Darüber hinaus müssen Sie sechs Monate vor den Wahlen:

  1. Ihren Wohnsitz in einer Gemeinde der Region Brüssel-Hauptstadt haben. Der Nachweis Ihres Wohnsitzes ergibt sich aus Ihrer Eintragung im Bevölkerungsregister Ihrer Gemeinde.

Sie werden entweder der französischen oder niederländischen Sprachrolle angehören. Bei der Einreichung Ihrer ersten Kandidatur muss diese Sprachrolle mit der Sprache Ihres Personalausweises übereinstimmen. Wenn Sie bereits zuvor an den Wahlen teilgenommen haben, schließen Sie sich der Sprachgruppe an, der Sie damals angehörten.

2. Anzahl Kandidaten, die für eine Wahlliste erforderlich ist

Diese Anzahl ist unterschiedlich, je nachdem, ob Sie auf einer französischsprachigen oder einer niederländischsprachigen Liste kandidieren möchten.

Für die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt gibt es keine Ersatzkandidaten.

  • Niederländische Sprachgruppe

    Mindestanzahl Kandidaten:
    Auf jeder Liste muss mindestens ein Kandidat stehen.

    Höchstanzahl Kandidaten:
    Auf jeder Liste dürfen höchstens 17 Kandidaten stehen.

  • Französische Sprachgruppe

    Mindestanzahl Kandidaten:
    Auf jeder Liste muss mindestens ein ordentlicher Kandidat stehen.

    Höchstanzahl Kandidaten:
    Auf jeder Liste dürfen höchstens 72 ordentliche Kandidaten stehen.

3. Mehrfache Kandidaturen

Sie können nur für eine einzige Wahl kandidieren: also entweder für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer oder eines der Regional- oder Gemeinschaftsparlamente.

Kandidaten für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft dürfen nicht gleichzeitig bei der Wahl der Abgeordnetenkammer, wohl aber bei der Wahl eines anderen Regional- oder Gemeinschaftsparlaments oder des Europäischen Parlaments kandidieren (G. vom 6. Juli 1990).

4. Gleiche Vertretung von Männern und Frauen

Gemäß der Sonderordonnanz vom 17. Dezember 2020 ("modifiant la loi spéciale du 12 janvier 1989 relative aux institutions bruxelloises et visant à instaurer l'obligation d'alterner systématiquement le sexe des candidats sur les listes pour l'élection des membres du Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale" - Abänderung des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen und Einführung der Verpflichtung, die Listen zur Wahl der Mitglieder des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt systematisch abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen) müssen die Listen abwechselnd mit weiblichen und männlichen Kandidaten besetzt werden (Übersetzung):

"Zur Vermeidung der Nichtigkeit muss jeder Kandidat auf jeder Liste anderen Geschlechts sein als der vor ihm auf der Liste stehende Kandidat.

In Abweichung von Absatz 1 darf der Kandidat auf dem dritten Platz gleichen Geschlechts sein wie der Kandidat auf dem zweiten Platz."

Dies bietet also zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

KANDIDATENNORMALE REGELABWEICHENDE REGEL IN BEZUG AUF DEN 3. KANDIDATEN
1WW
2MM
3WM
4MW
5WM
.........

5. Einreichung der Kandidatenlisten

Die Kandidatenlisten können elektronisch eingereicht werden zur Anwendung MARTINE.

Die Anwendung leitet Sie durch die gesetzlichen Anforderungen.

Wenn eine Kandidatenliste nicht elektronisch eingereicht wird, können Sie ein Musterformular über das Kontaktformular oder per Post beantragen1. Diese werden Ihnen nur per Post übermittelt.

Sobald der Wahlvorschlag dem Vorsitzenden des Regionalvorstands2 ausgehändigt worden ist, kann der annehmende Kandidat seine Kandidatur nur noch mit Zustimmung der Unterzeichner des Wahlvorschlags und aller Mitkandidaten der betreffenden Liste auf gültige Weise zurückziehen.

Ein Wahlvorschlag muss immer folgende Angaben enthalten:

  1. Erforderliche Angaben über die Kandidaten

    • Name

      Den Personalien eines Kandidaten, der verheiratet oder verwitwet ist, darf der Name des Ehepartners beziehungsweise des verstorbenen Ehepartners vorangestellt werden oder folgen.

    • Vornamen

      Der Kandidat kann statt seines ersten Vornamens einen anderen Vornamen wählen, wenn Letzterer sein gebräuchlicher Vorname ist. Dieser gebräuchliche Vorname kann dann auf dem Stimmzettel angegeben werden.

      In dieser Hinsicht müssen folgende Regeln befolgt werden:

      • Es darf nur ein Vorname angegeben werden; ein zusammengesetzter Vorname muss als ein einziger Vorname angesehen werden.
      • Der gewählte Vorname muss prinzipiell bei der Aufzählung der Vornamen in der Geburtsurkunde angegeben sein.
      • Der Hauptwahlvorstand kann erlauben, dass ein Kandidat auf dem Stimmzettel mit einem Vornamen angegeben wird, der nicht bei der Aufzählung seiner Vornamen in der Geburtsurkunde vorkommt. In diesem Fall muss eine Offenkundigkeitsurkunde vorgelegt werden. Diese Urkunde kann von einem Friedensrichter, Notar oder Bürgermeister erstellt werden (Musterformular (word)). 
      • Die Abkürzung eines Vornamens der Geburtsurkunde ist erlaubt (z.B. Fred für Alfred oder Frederik, Jef für Josef usw.). Der Kandidat gibt seinen vollständigen Vornamen auf der Kandidatenliste an und beantragt bei seiner Kandidatur schriftlich, dass der abgekürzte Vorname auf dem Stimmzettel angegeben wird.
      • Selbstverständlich ist es zunächst Sache der Kandidaten selbst und derjenigen, die sie vorschlagen, im Wahlvorschlag den Namen anzugeben, mit dem sie auf dem Stimmzettel angegeben werden wollen.
    • Geburtsdatum
    • Geschlecht
    • Hauptwohnort
    • Nationalregisternummer
  2. Vorschlagsreihenfolge der Kandidaten

    Die Vorschlagsreihenfolge der Kandidaten wird entweder durch die Anordnung der Namen auf dem Wahlvorschlag oder durch die Rangnummer neben jedem Namen bestimmt.

  3. Listenkürzel, das auf dem Stimmzettel über der Kandidatenliste stehen soll

    Das Listenkürzel besteht aus höchstens 18 Schriftzeichen. Die Spezifikationen sind in einem Königlichen Erlass erwähnt

  4. Erlaubnis zur horizontalen Listengruppierung

    Für die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt dürfen die Kandidaten einer Liste die Gruppierung ihrer Liste mit den Kandidaten anderer Listen beantragen. Die Listen müssen jedoch derselben Sprachgruppe angehören und die Kandidaten müssen dazu die Erlaubnis der Wähler oder Parlamentsmitglieder erhalten, die sie vorgeschlagen haben.

    Diese horizontale Listengruppierung ist wichtig für die Sitzverteilung3.

    Die Erlaubnis zur Listengruppierung muss im Wahlvorschlag aufgenommen sein.

  5. Unterzeichnung durch jeden Kandidaten

    Jeder Kandidat muss den Vorschlag der Kandidatenliste unterzeichnen. Mit dieser Unterzeichnung erklären die Kandidaten sich mit ihrer Kandidatur auf einer bestimmten Liste und mit der Zusammenstellung dieser Liste einverstanden.

  6. E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kandidaten

    Diese Angaben sind fakultativ.

    Die E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden benutzt, um sie der Kanzlei der Abgeordnetenkammer zu übermitteln, die diese Angaben brauchen wird, um die für gewählt erklärten Kandidaten nach den Wahlen kontaktieren zu können.

6. Annahme

Der Wahlvorschlag muss immer angenommen werden. Die Annahme unterliegt folgenden Anforderungen/Bedingungen:

  1. Unterzeichnung durch Parlamentsmitglieder oder Wähler

    Der Wahlvorschlag muss entweder von ausscheidenden Parlamentsmitgliedern (Fall 1) oder von Wählern des Wahlkreises (Fall 2) unterzeichnet werden.

    Im ersten Fall muss der Wahlvorschlag von mindestens einem ausscheidenden Mitglied des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt unterzeichnet werden. Dabei handelt es sich um Personen, die im Laufe der abgelaufenen Legislaturperiode im Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt getagt haben. Dieses Parlamentsmitglied muss derselben Sprachgruppe angehören wie die Sprache der Liste, in der Sie erscheinen.

    Im zweiten Fall müssen Sie 500 Unterschriften von Wählern sammeln, die derselben Sprachgruppe angehören.

    Kandidaten auf der Liste dürfen auch den Wahlvorschlag unterzeichnen. Diese Unterschriften zählen für die Anzahl zu sammelnder Unterschriften mit.

  2. Angaben der Personen, die den Wahlvorschlag einreichen werden

    Drei Kandidaten, die den Wahlvorschlag einreichen können, müssen bestimmt werden.
    Ihre Namen müssen in der Annahme angegeben werden.

  3. Wahlausgaben

    Die Kandidaten müssen sich dazu verpflichten, die Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben zu befolgen und diese binnen 45 Tagen nach der Wahl beim Vorsitzenden des Hauptwahlvorstands des Wahlkreises anzugeben. Sie verpflichten sich darüber hinaus, den Ursprung der Geldmittel anzugeben und die Identität der natürlichen Personen, die Spenden von 125 EUR und mehr gemacht haben, und die Identität von Unternehmen, nichtrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen, die 125 EUR und mehr gesponsert haben, zu registrieren.

  4. Zeugen

    Die Kandidaten können Zeugen und Ersatzzeugen benennen, die den Sitzungen des Hauptwahlvorstands des Kantons beiwohnen.

  5. Spracherklärung

    Sie werden bestätigen müssen, dass Sie entweder der französischen oder der niederländischen Sprachrolle angehören.

  6. Gemeinsame laufende Nummer

    Kandidaten können bei ihrer Kandidatur beantragen, dass ihrer Liste dieselbe laufende Nummer zugeteilt wird wie

    • die nationale Nummer,
    • die Nummer, die ihnen bei der vom Vorsitzenden des Hauptwahlvorstands des niederländischen, französischen beziehungsweise deutschsprachigen Wahlkollegiums vorgenommenen lokalen Auslosung zugeteilt wurde,
    • die Nummer, die bei der Auslosung zugeteilt wurde, die vom Vorsitzenden des Hauptwahlvorstands des Wahlkreises für die Wahl der Abgeordnetenkammer im Wahlkreis Brüssel-Hauptstadt vorgenommen wurde.
  7. Horizontale Listengruppierung

    Die Erlaubnis zur Listengruppierung muss in der Annahme des Wahlvorschlags wiederholt werden.

7. Ort und Zeitpunkt der Einreichung der Kandidaturen

Wird eine Kandidatenliste elektronisch eingereicht, kann dies spätestens bis zum 57. Tag vor der Wahl um 12 Uhr geschehen (bei elektronischer Einreichung ist kein physischer Ortswechsel erforderlich).

Wird eine Kandidatenliste auf Papier eingereicht, kann dies am 58. Tag vor der Wahl zwischen 14 und 16 Uhr und am 57. Tag vor der Wahl zwischen 9 und 12 Uhr beim Hauptwahlvorstand des Wahlkreises geschehen.

 


 

1 Richten Sie Ihren Antrag an die Generaldirektion Identität und Bürgerangelegenheiten, Dienst Wahlen, Park Atrium - Koloniënstraat/Rue des Colonies 11, 1000 Brüssel.
2 Der Hauptwahlvorstand des Wahlkreises in der Region Brüssel-Hauptstadt wird als Regionalvorstand bezeichnet.
3 Von den 89 Sitzen, die für das Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt zu verteilen sind, werden 72 der französischsprachigen Sprachgruppe und 17 der niederländischsprachigen Sprachgruppe zugeteilt. Wenn Sie eine Listengruppierung vorgenommen haben, liegt die anwendbare Schwelle bei 5 Prozent der Stimmen, die Sie in Ihrer Sprachgruppe erhalten müssen, um an der Sitzverteilung teilnehmen zu dürfen. Diese 5 Prozent sind anwendbar auf die Listengruppierung, die Sie zusammen bilden, und nicht auf jede einzelne Liste. Die Sitze werden also zunächst auf die Listengruppierungen verteilt. Anschließend werden die Sitze, die Ihre Listengruppierung erhalten hat, verhältnismäßig (nach dem D'HONDT-System) auf die verschiedenen Parteien verteilt, die die Gruppierung bilden.