Ausbildungsmaterial - Wahlbüro mit elektronischer Stimmabgabe

Vor der Stimmabgabe

Sie sind als Vorsitzender eines Wahlbüros mit elektronischer Stimmabgabe mit Papier­bescheinigung benannt worden? Hier sind die Aufgaben, die Sie erfüllen müssen.

Zusammen mit Ihrem Sekretär kommen Sie als Erste an; halten Sie sich bitte an die in Ihrem Benennungsschreiben angegebene Uhrzeit. Sofort nach Ihrer Ankunft überprüfen Sie das Material Ihres Wahlbüros:

Die Tische und Stühle sind so aufzustellen, dass die anwesenden Vorstandsmitglieder die Wahlkabinen und die Wähler beaufsichtigen können. Der Eingang und der Ausgang sowie der Raum, in den die Wähler sich begeben, müssen frei zugänglich sein. In jeder Wahlkabine befindet sich ein Wahlapparat.

Der Wahlapparat besteht aus einem Berührungsbildschirm, einem Kartenleser, einem eingebauten Drucker und einem Alarmkästchen, das für den Vorsitzenden des Wahlbüro­vorstandes sichtbar sein muss. Einer der Apparate ist zusätzlich mit einem Handscanner ausgestattet, damit Wähler, die dies wünschen, den Barcode ihres Stimmzettels überprüfen können.

Ihr Vorsitzenden-Computer verfügt über einen integrierten Kartenleser, einen Berührungs­bildschirm und eine elektronische Urne (Wahlmaterial der zweiten Generation).

Es kann sich in manchen Fällen aber auch einfach um einen kleinen Laptop handeln, an den ein Kartenleser, eine Maus und eine elektronische Urne (Wahlmaterial der ersten Generation) angeschlossen sind.

Überprüfen Sie, ob selbstklebende Siegel für die Umschläge und zwei Siegel für die Urne vorhanden sind.

Vergewissern Sie sich, dass Folgendes vorhanden ist: zwei USB-Sticks, die Codes für das Starten des Wahlbüros in einem versiegelten Umschlag, fünfzig Chipkarten, der Datumsstempel für die Wahlaufforderungen, der Stempel für die Vollmachten, die Umschläge, die Listen, die Sie nach der Stimmabgabe ausfüllen müssen, und die verschiedenen Gesetzestexte und Plakate, die ausgelegt beziehungsweise aufgehängt werden müssen.

Lassen Sie dann die Zeugen der Parteien herein, die über ein Schreiben verfügen, das von einem Kandidaten und vom Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Kantons unter­zeichnet ist. Pro Liste darf nur ein Zeuge anwesend sein.

Beginnen Sie mit der Bildung des Vorstandes, indem Sie die Beisitzer in der Reihenfolge aufrufen.

Sind Beisitzer abwesend? Tragen Sie in das entsprechende Formular den Namen der Personen ein, die nicht erschienen sind oder die ohne triftigen Grund verspätet sind. Rufen Sie Ersatzbeisitzer auf. Sind weniger als fünf Beisitzer beziehungsweise Ersatzbeisitzer anwesend, benennen Sie einen oder mehrere anwesende Wähler, um die Abwesenden zu ersetzen.

Die Beisitzer, der Sekretär, die Zeugen und Sie selbst können jetzt den Eid leisten (auf dem Bildschirm erscheint folgender Satz: "Ich schwöre, das Stimmgeheimnis zu bewahren").

Starten des elektronischen Wahlsystems:

Die versiegelten Umschläge mit den USB-Sticks und den Codes für das Starten des Wahlbüros dürfen nur in Anwesenheit aller Vorstandsmitglieder geöffnet werden. Jede Unregelmäßigkeit in Bezug auf diese Umschläge muss im Protokoll vermerkt werden! Sollten die Umschläge beim Empfang schon geöffnet sein, dürfen Sie das Wahlbüro nicht starten.

Um Ihren Vorsitzenden-Computer und die Wahlapparate zu starten, führen Sie die beiden USB-Sticks hinten in die elektronische Urne ein; starten Sie dann den Vorsitzenden-Computer und geben Sie den Code des Wahlbüros sowie das Passwort ein. Folgen Sie dann den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Der Computer überprüft, ob alle Peripheriegeräte richtig angeschlossen sind. Dann wird er Sie auffordern, die USB-Sticks aus der elektronischen Urne zu entfernen und die Wahl­computer zu starten.

Dazu führen Sie einen USB-Stick ein und drücken Sie auf die Power-Taste. Wenn alle Wahlapparate gestartet worden sind, führen Sie die USB-Sticks wieder in die elektronische Urne ein. Sie können dann den Wahlvorgang auf dem Vorsitzenden-Computer starten, die Chipkarten validieren und die Stimmzettel einspeichern. Ist das Wahlbüro in Betrieb genommen worden, müssen beide USB-Sticks in der Urne bleiben.

Falls ein Wahlcomputer neu gestartet werden muss, dürfen Sie einen USB-Stick entfernen, aber nur, wenn der Vorsitzenden-Computer dies angibt! Der USB-Stick wird sofort wieder in die Urne eingeführt, nachdem ein Wahlcomputer neu gestartet worden ist.

Schließlich müssen die Vorstandsmitglieder überprüfen, ob die Urne leer ist. Nach dieser Überprüfung versiegeln Sie die Urne an beiden Seiten mit den zwei Siegeln.

Stimmabgaben der Vorstandsmitglieder:

Aktivieren Sie für jedes Vorstandsmitglied eine Chipkarte. Dann geben alle Vorstandsmitglieder nach Möglichkeit in unterschiedlichen Wahlkabinen im Geheimen ihre Stimme ab. Anschließend überprüfen Sie die Stimmabgabe mit dem Handscanner und vergleichen Sie das Ergebnis.

Die Vorstandsmitglieder scannen anschließend ihren Stimmzettel mit dem Scanner der Urne. Ihre Stimmabgaben werden somit gespeichert und gezählt.

Verteilung der Aufgaben zwischen den Beisitzern:

Als Vorsitzender sitzen Sie in der Mitte des Vorstandes bei Ihrem Computer und der Urne. Ihre Aufgabe ist es, das reibungslose Funktionieren Ihres Wahlbüros zu gewährleisten.

  1. Ein erster Beisitzer achtet darauf, dass die Wähler mit ihrer Wahlaufforderung und ihrem Identitätsdokument zügig nachrücken und dass alle Wahlkabinen belegt sind.
  2. Der folgende Beisitzer nimmt Identitätsdokument und Wahlaufforderung des Wählers entgegen. Er teilt dessen Namen und Nummer in der Wählerliste dem Sekretär neben ihm mit. Letzterer hakt den Namen des Wählers in der Liste ab.
  3. Sie selbst oder ein beauftragter Beisitzer validiert die Chipkarten. Nach der Stimm­abgabe gibt der Wähler seine Chipkarte einem Vorstandsmitglied zurück.
  4. Ein anderer Beisitzer hakt die Wähler in einer zweiten Liste ab, stempelt die Wahlaufforderung ab und gibt sie dann dem Wähler mit dessen Identitätsdokument zurück.
  5. Der letzte Beisitzer befindet sich neben der Urne und nimmt die Chipkarten entgegen. Er achtet darauf, dass die Wähler ihren Stimmzettel scannen und in die Urne stecken, wenn sich die Klappe automatisch öffnet.

(Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und gute Arbeit!)

 

Während der Wahl

Als Vorsitzender müssen Sie sich vergewissern, dass die Verrichtungen in Ihrem Wahlbüro korrekt verlaufen.

Die Wahl kann um 8.00 Uhr morgens eröffnet werden.

Wenn ein Wähler sich zur Stimmabgabe anmeldet, hakt ein Beisitzer dessen Namen auf dem ersten Exemplar der Wählerliste ab. Sein Name wird anhand der ihm zugeteilten Nummer, die ebenfalls auf der Wahlaufforderung angegeben ist, rasch gefunden.

Überreichen Sie ihm eine aktivierte Chipkarte, behalten Sie jedoch seine Wahlaufforderung und sein Identitätsdokument. Ein anderer Beisitzer hakt die zweite Wählerliste ab, nachdem er überprüft hat, ob die Angaben dieser Liste mit denen der Wahlaufforderung und des Identitätsdokuments übereinstimmen.

Beachten Sie, dass die Chipkarte entsprechend dem Wählertyp aktiviert wird. Die Wähler werden anhand der Farbe der Wahlaufforderung und dem darauf angegebenen Wählertyp unterschieden.

Anschließend begibt sich der Wähler in die Wahlkabine, um seine Stimme abzugeben.

  • Wenn Personen es wünschen, können sie sich von dem Vorsitzenden oder einem beauftragten Beisitzer begleiten lassen.
  • Ist ein Wähler nicht imstande, sich alleine in die Wahlkabine zu begeben oder selbst seine Stimme abzugeben, erlauben Sie ihm, sich von der Person seiner Wahl beistehen zu lassen.
  • Wenn das Wahlbüro über behindertengerechte Wahlkabinen verfügt, können sich bei Ihnen Wähler mit einer Behinderung anmelden, die von einem anderen Wahl­bürovorstand geschickt worden sind, selbst wenn sie nicht auf Ihrer Liste stehen. In diesem Fall wird der Wähler zur Stimmabgabe zugelassen und als "zugelassener Wähler" auf dem Formular vermerkt.

Sobald der Wähler seine Stimmabgabe vorgenommen hat, wird sein Stimmzettel aus­gedruckt. Er überprüft seine Stimmabgabe und faltet den Stimmzettel in der Mitte, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Er nimmt seine Chipkarte heraus, verlässt die Wahlkabine und begibt sich zur Wahlurne. Der Beisitzer an der Urne nimmt die Chipkarte entgegen. Der Wähler faltet seinen Stimmzettel auf und scannt den Barcode des Stimmzettels an der Urne. Die Klappe oben auf der Urne öffnet sich automatisch für 8 Sekunden. Der Beisitzer an der Urne achtet darauf, dass der Wähler seinen Stimmzettel in die Urne stecken kann.

Der letzte Beisitzer versieht die Wahlaufforderung des Wählers mit dem Datumsstempel und gibt ihm sein Identitätsdokument zurück. Der Wähler muss das Wahlbüro anschließend verlassen.

In der Regel müssen Wähler persönlich wählen. Manchmal dürfen jedoch andere Wähler mittels Vollmacht in ihrem Namen wählen.

Um als Bevollmächtigter wählen zu können, muss Folgendes vorgelegt werden:

  • die Vollmacht, in der die Wahl, die Personalien des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten, ihre Unterschriften und der Grund, warum der Vollmachtgeber nicht wählen kommen kann, angegeben sind. Nur ein ordnungsgemäß ausgefülltes offizielles Formular kann angenommen werden,

Ihre Aufgabe als Vorsitzender wird sein, zu überprüfen, ob die Formalitäten in Bezug auf die Vollmacht eingehalten werden und ob der Bevollmächtigte über die erforderlichen Unterlagen verfügt, die seine Identität und diejenige des Vollmachtgebers bestätigen. Sie dürfen nicht über die Gültigkeit der Vollmacht entscheiden.

Wenn der Bevollmächtigte in demselben Büro wie sein Vollmachtgeber wählt, muss er zweimal wählen:

  1. Zuerst für sich selbst. Dazu erhält er vom Vorsitzenden eine entsprechende Chipkarte.

  1. Nach seiner ersten Stimmabgabe erhält er eine neue Chipkarte für die Wahl mittels Vollmacht.

Jeder Wähler darf nur über eine Vollmacht verfügen. Der Bevollmächtigte muss im Wahlbüro des Vollmachtgebers an dessen Stelle wählen.

Wenn der Zeitpunkt erreicht ist, an dem die Wahl beendet ist, ordnen Sie an, niemanden mehr in das Gebäude einzulassen.

Nur die Wähler, die sich bereits vor der Schließungszeit in der Warteschlange befanden, sind noch berechtigt, ihre Stimme abzugeben. Nachdem alle Wähler das Wahlbüro verlassen haben, können die Zeugen wählen, wenn sie es noch nicht getan haben.

(Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und gute Arbeit!)

 

Nach der Wahl

 

Wenn die Wahl beendet ist, achten Sie darauf, dass alle Wahlapparate ausgeschaltet werden. Sobald die entsprechende Anzeige auf dem Vorsitzenden-Computer erscheint, entfernen Sie einen der USB-Sticks aus der Urne und begeben sich in eine Wahlkabine. Führen Sie den USB-Stick in einen Wahlcomputer ein und starten Sie ihn neu. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um die Kernzahlberichte auszudrucken, die von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet und dem Protokoll beigefügt werden.

Nach der Wahl füllen Sie die verschiedenen Listen aus, die Sie vorab erhalten haben:

  • eine Liste für die Zahlung der Anwesenheitsgelder,
  • eine Liste für die abwesenden Wähler,
  • eine Liste für die abwesenden Beisitzer,
  • eine Liste für die zugelassenen Wähler
  • und die Kontrolllisten.

Jede dieser Unterlagen muss entsprechend den Anweisungen ordnungsgemäß ausgefüllt und von allen Mitgliedern des Wahlbürovorstandes und - auf Wunsch - von den Zeugen unterzeichnet werden. Fügen Sie ebenfalls erforderliche Unterlagen wie Vollmachts­formulare und Bescheinigungen zur Rechtfertigung der Abwesenheiten bei.

Festlegung der Anzahl Wähler

Sie müssen nicht nur die Listen vorbereiten, sondern auch das Protokoll in der benötigten Anzahl Exemplare korrekt ausfüllen.

Zuerst tragen Sie die Anzahl Wähler ein, die auf den Kontrolllisten aufgeführt sind. Diese Gesamtanzahl entspricht der Summe der Anzahl Wähler, die persönlich gewählt haben, und der Anzahl Wähler, die mittels Vollmacht gewählt haben.

Vergleichen Sie die im Kernzahlbericht angegebene Anzahl Wähler mit der Anzahl Wähler, die auf den Kontrolllisten aufgeführt sind. 


 

Stimmzettel

Erstellen Sie anschließend das Protokoll mit:

  • der Anzahl gespeicherter Stimmzettel
  • und der Anzahl für ungültig erklärter Stimmzettel, die nicht in die Urne gesteckt worden sind, weil sie entweder nicht gescannt werden konnten oder weil der Wähler sich darauf erkennbar gemacht hat.

Die Exemplare des Protokolls werden von allen Vorstandsmitgliedern und - auf Wunsch - von den Zeugen unterzeichnet. Im Protokoll wird auf die Kernzahlberichte verwiesen, dieser Berichte muss aber dem Umschlag mit den USB-Sticks beigefügt werden.

Die Kernzahlberichte müssen von allen Mitgliedern des Wahlbürovorstandes unterzeichnet werden.

Lesen Sie das Protokoll laut vor, wobei eventuelle Bemerkungen der Zeugen vermerkt werden, und stecken Sie die Exemplare in einen Umschlag.

Übergeben Sie - zusammen mit den Zeugen, die dies wünschen - dem Hauptwahlvorstand des Kantons gegen Empfangsbescheinigung folgende Umschläge:

  • Umschläge mit den Exemplaren des Protokolls,
  • einen Umschlag mit den zwei USB-Sticks und den Kernzahlberichte,
  • einen Umschlag mit den Stimmzetteln,
  • einen Umschlag mit den für ungültig erklärten Stimmzetteln,
  • einen Umschlag mit einem Exemplar der Kontrollliste,
  • und einen Umschlag mit der Liste für die Zahlung der Anwesenheitsgelder.

Alle Umschläge werden versiegelt und auf der Rückseite von dem Vorsitzenden, den anderen Vorstandsmitgliedern und - auf Wunsch - von den Zeugen unterzeichnet.

Sie machen auch ein für den Friedensrichter bestimmtes Paket, das Folgendes enthält:

  • die Vollmachtsformulare und die Bescheinigungen zur Rechtfertigung der Abwesenheiten,
  • die Liste der abwesenden Beisitzer,
  • ein Exemplar der Kontrollliste
  • und die Liste der Wähler, die nicht auf der Kontrollliste eingetragen waren, sondern hinzugefügt worden sind.

Die Gemeinde informiert Sie über die Adresse, an die Sie diese Pakete liefern müssen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und gute Arbeit!