Ausbildungsmaterial - Wahlbüro (papier)

Sie sind als Vorsitzender eines Wahlbüros benannt worden, in dem mit Bleistift und Papier gewählt wird. 
In diesem Video erklären wir, was Ihre Aufgaben als Vorsitzender sind.         

Während Ihrer Ausbildung hinsichtlich des Vorsitzes erhalten Sie die Pakete mit den Stimmzetteln.  

Die Pakete können auch am Wahltag oder per Post geliefert werden.

Am Wahltag treffen Sie zusammen mit dem Sekretär als Erste ein. Achten Sie darauf, dass Sie zu der in Ihrem Benennungsschreiben angegebenen Uhrzeit anwesend sind.

Überprüfen Sie bei Ihrer Ankunft das Material des Wahlbüros.
Tische und Stühle sind so aufzustellen, dass die Vorstandsmitglieder die Wahlkabinen und die Laufwege der Wähler zu und von den Wahlkabinen beaufsichtigen können. 
Eingang und Ausgang des Wahllokals sowie der Raum, in den die Wähler sich begeben, sollten frei von jeglichem Hindernis sein.        
In jeder Wahlkabine befindet sich ein roter Wahlbleistift, der mit einer Metallkette am Pult befestigt ist.
Achten Sie am Wahltag darauf, dass die Wahlbleistifte regelmäßig gespitzt werden. Überprüfen Sie also auch, ob Bleistiftspitzer vorhanden sind.
Ihr Wahlbüro muss über drei Urnen verfügen:
•    eine für die Wahl der Kammer,
•    eine für die Wahl des Flämischen oder Wallonischen Parlaments, 
•    eine für die Wahl des Europäischen Parlaments.


Überprüfen Sie anschließend, ob Sie die Urnen abschließen können.
Des Weiteren überprüfen Sie, ob Sie über Folgendes verfügen 
•    zwei Datumsstempel,
•    Stempel für die Vollmachten,
•    Umschläge,
•    Listen, die Sie nach der Wahl ausfüllen müssen,
•    Gesetzestexte, 
•    Plakate, die im Wahllokal oder im Warteraum vorhanden sein müssen.

Sie erhalten drei Exemplare des Protokolls und zwei Kontrolllisten, auf denen Sie mit einem X angeben müssen, welcher Wähler zur Stimmabgabe gekommen ist, und mit einem V, welcher Wähler eine Vollmacht erteilt hat.  

Sie erhalten zudem eine dritte Kontrollliste in einem getrennten Umschlag, die eingesehen werden kann, wenn ein Wähler danach fragt.

Nach Überprüfung des Materials können Sie die Zeugen der politischen Parteien einlassen.
Jede Kandidatenliste darf nur durch einen Zeugen vertreten werden. Es werden nur Zeugen zugelassen, die ein von einem Kandidaten unterzeichnetes und vom Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Kantons gegengezeichnetes Schreiben vorlegen können.
Danach beginnen Sie mit der Bildung des Vorstandes. Sie wählen die Beisitzer aus der Liste aus, die Sie vom Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Kantons erhalten haben.
Wenn nicht genügend Beisitzer anwesend sind, bestimmen Sie einen oder mehrere anwesende Wähler, die stattdessen tagen.       

Für die abwesenden Beisitzer füllen Sie sofort das entsprechende Formular aus. Sie notieren die Namen der abwesenden Beisitzer oder derjenigen, die ohne rechtmäßige Gründe mit Verspätung eingetroffen sind.
Sobald der Vorstand gebildet ist, müssen alle anderen Personen das Wahlbüro verlassen. 
Danach leisten die Beisitzer, der Sekretär und die Zeugen den Eid.
Anschließend leisten Sie den Eid vor Ihrem Vorstand.
Übergeben Sie dann dem Wahlvorstand die Pakete mit den Stimmzetteln.
Der Wahlvorstand öffnet sie und zählt die Stimmzettel. Diese Zählung wird in allen drei Exemplaren des Protokolls vermerkt.

Gehen Sie dabei mit äußerster Sorgfalt vor.
Es wird empfohlen, beim Zählen Pakete von je 50 Stimmzetteln zu verwenden.
Wenn Sie ein Problem feststellen, zum Beispiel eine falsche Beschriftung oder eine schlechte Papier- oder Druckqualität, wenden Sie sich sofort an den Hauptwahlvorstand des Kantons.

Sobald Sie eine bestimmte Anzahl von brauchbaren Stimmzetteln für die drei Wahlen haben, können Sie mit der Wahl beginnen.
Wenn kein Stimmzettel verwendet werden kann oder die brauchbaren Stimmzettel aufgebraucht sind, stellen Sie die Wahlverrichtungen ein, bis die fehlerhaften oder beschädigten Stimmzettel durch gleich viele Stimmzettel ersetzt sind.

Stecken Sie die fehlerhaften oder beschädigten Stimmzettel in einen Umschlag und versiegeln Sie diesen vor dem Vorstand und den Zeugen. Vermerken Sie diese Ersetzung im Protokoll und nehmen Sie die Verrichtungen wieder auf.

Bevor Sie mit der Wahl beginnen, öffnen Sie die Urnen und vergewissern Sie sich, dass sie leer sind. 
Sie werden dann wieder verschlossen und während der Wahlverrichtungen nicht mehr geöffnet.
Die Stimmzettel werden mit einem Stempel versehen, der das Wahldatum und den Namen des Wahlkantons angibt. Die Stelle des Stempels wird durch Auslosung bestimmt. Für diese Auslosung gehen Sie wie folgt vor:

•    Nehmen Sie einen in Vier gefalteten Stimmzettel.
•    Bestimmen Sie auf einer der Außenseiten neun mögliche Stempelstellen, indem Sie sie durch zwei horizontale und zwei vertikale Linien in gleiche Teile unterteilen.
•    Nummerieren Sie die so erhaltenen Kästchen von 1 bis 9.
•    Losen Sie eine Zahl von 1 bis 9 aus. Diese Nummer bestimmt die Stelle des Datumsstempels auf den Stimmzetteln.        

Das Kästchen, das im Hinblick auf das Stempeln bestimmt worden ist, wird mit dem Datumsstempel versehen. Dieser Stimmzettel wird vom Vorsitzenden und den Zeugen paraphiert. Dieser Stimmzettel bildet den Musterstimmzettel.

Der Musterstimmzettel wird zusammen mit dem Protokoll an den Zählbürovorstand weitergeleitet.
Diese Verrichtung ist wichtig und dient dazu, Betrug mit Stimmzetteln zu verhindern.

Es wird empfohlen, dass die Vorstandsmitglieder und die Zeugen ihre Stimme vor Öffnung des Wahlbüros abgeben.

Verteilen Sie die Aufgaben der Beisitzer. Als Vorsitzender tagen Sie selbst in der Mitte des Vorstands, in der Nähe der Urne.         

Ein Beisitzer steht am Eingang des Wahlbüros und fordert die Wähler auf, ihr Identitätsdokument und ihre Wahlaufforderung bereitzuhalten. Er nimmt auch die Wahlaufforderungen und Identitätsdokumente der Wähler bei ihrem Eintreten entgegen.
Er gibt sie einem zweiten Beisitzer weiter, der das erste Exemplar der Kontrollliste des Wahlbüros bei sich trägt. Nachdem er die Angaben der Wahlaufforderung und des Identitätsdokuments überprüft hat, die mit den Angaben der Kontrollliste übereinstimmen müssen, hakt er die Namen der vorstelligen Wähler ab.

Der Sekretär, der im Besitz des zweiten Exemplars der Kontrollliste des Wahlbüros ist, hakt ebenfalls die Namen ab.

Ein dritter Beisitzer stempelt die Stimmzettel mit einem Datumsstempel an der durch Auslosung bestimmten Stelle ab. Er legt dem Vorsitzenden jeweils einige abgestempelte Stimmzettel offen hin.
Als Vorsitzender händigen Sie dem Wähler die Stimmzettel aus und kontrollieren nach der Stimmabgabe, ob der Stimmzettel in die richtige Urne gesteckt wird.
Der letzte Beisitzer stempelt die Wahlaufforderung des Wählers mit dem zweiten Datumsstempel ab. Nachdem der Wähler seine Stimme abgegeben hat, erhält er seine Wahlaufforderung und sein Identitätsdokument zurück.
Als Vorsitzender haben Sie die Aufgabe, den korrekten Verlauf der Verrichtungen zu kontrollieren.

Um 8.00 Uhr wird die Wahl eröffnet. Wenn ein Wähler sich zur Stimmabgabe anmeldet, nimmt ein Beisitzer das Identitätsdokument und die Wahlaufforderung entgegen und hakt den Namen auf einem ersten Exemplar der Kontrollliste mit einem "X" ab.

Danach überprüft der nächste Beisitzer, ob die Angaben auf der Liste mit denen auf der Wahlaufforderung und dem Identitätsdokument übereinstimmen, und hakt dies auf einem zweiten Exemplar der Kontrollliste ab.
Sie geben dem Wähler die Stimmzettel. Achtung: Nicht jeder erhält immer drei Stimmzettel.
Die verschiedenen Wählertypen werden durch die Farbe der Wahlaufforderung und die Angabe des Wählertyps auf der Wahlaufforderung voneinander unterschieden.
Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine, um seine Stimme abzugeben.
Ist der Wähler nicht imstande, sich allein in die Wahlkabine zu begeben oder selbst seine Stimme abzugeben, lässt er sich mit Ihrer Zustimmung von einer Person seiner Wahl beistehen.
Wähler, die dies wünschen oder Schwierigkeiten bei der Stimmabgabe haben, können sich auch vom Vorsitzenden oder von einem von ihm bestimmten Beisitzer begleiten lassen.
Sind Sie Vorsitzender eines Wahlbürovorstandes mit behindertengerechten Wahlkabinen, können sich Wähler mit Behinderung aus einem anderen Wahlbüro bei Ihnen anmelden. Diese Wähler stehen nicht auf Ihrer Kontrollliste, dürfen aber in Ihrem Wahlbüro wählen.  Vermerken Sie diese Wähler im Formular "Zugelassene Wähler".

Nachdem der Wähler seine Stimme abgegeben hat, zeigt er Ihnen seine gefalteten Stimmzettel mit dem Stempel auf der Außenseite und steckt er sie in die entsprechenden Urnen. Ein Beisitzer gibt dem Wähler das Identitätsdokument und die abgestempelte Wahlaufforderung zurück.

Wenn ein Wähler nicht persönlich wählen kann, kann er seine Stimme mittels Vollmacht abgeben.

Jeder Bevollmächtigte darf nur über eine Vollmacht verfügen. Außerdem muss er zuerst in seinem eigenen Wahlbüro wählen und erst dann in dem Wahlbüro, das auf der Wahlaufforderung des Vollmachtgebers angegeben ist.
Um als Bevollmächtigter wählen zu können, muss der Wähler die folgenden Unterlagen vorlegen:

•    die Vollmacht selbst. Darauf sind die Wahl, die Angaben des Vollmachtgebers, der bescheinigte Grund der Vollmacht, die Erkennungsdaten und die Unterschriften des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vermerkt,
•    seine eigene abgestempelte Wahlaufforderung,
•    seinen eigenen Personalausweis oder ein anderes Identitätsdokument.

Als Vorsitzender dürfen Sie nicht über die Begründetheit einer Vollmacht entscheiden. Ihre Aufgabe ist es, bei dem Bevollmächtigten zu überprüfen:

•    ob die Vollmacht korrekt ausgefüllt ist,
•    ob der Bevollmächtigte die erforderlichen Unterlagen besitzt und 
•    ob diese Unterlagen die Identität des Bevollmächtigten bestätigen.

In der Kontrollliste wird angegeben, dass mittels Vollmacht gewählt wird, indem hinter den Namen des Vollmachtgebers ein "V"" vermerkt wird.

Ordnen Sie zur festgelegten Schließungszeit an, niemanden mehr in das Gebäude einzulassen. Nur die Wähler, die sich bereits vor diesem Zeitpunkt in der Warteschlange befanden, sind noch berechtigt, ihre Stimme abzugeben. 
Nachdem alle Wähler das Wahllokal verlassen haben, können die Mitglieder des Wahlbürovorstandes, die Zeugen und Sie selbst wählen, wenn sie es noch nicht getan haben. Die Wahl wird daraufhin beendet.

Nach der Wahl müssen Sie eine Liste der zugelassenen Wähler ausfüllen. Die Liste für die Zahlung der Anwesenheitsgelder und die Liste der abwesenden Beisitzer wurden bereits ausgefüllt.
Diese 3 Listen sind von den Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. 

Die Formulare werden korrekt und entsprechend den Anweisungen ausgefüllt und von Ihnen, allen Mitgliedern des Wahlbürovorstandes und - auf Wunsch - von den Zeugen unterzeichnet.
Stecken Sie diese Unterlagen in die entsprechenden Umschläge.

Außerdem verfügen Sie über zwei angekreuzte Kontrolllisten und eine weiße Kontrollliste.
Die beiden angekreuzten Kontrolllisten werden in zwei getrennte Umschläge gesteckt.

Eine Kontrollliste ist für die abwesenden Wähler bestimmt. Kennzeichnen Sie die abwesenden Wähler durch ein "A" hinter ihrem Namen.
•    Stecken Sie diese in den dafür vorgesehenen Umschlag.
•    Stecken Sie die weiße Kontrollliste auch in den dafür vorgesehenen Umschlag.
•    Stecken Sie auch die Vollmachtsformulare und eventuelle Bescheinigungen der abwesenden Wähler in die dafür vorgesehenen Umschläge. 

Sie müssen drei Exemplare des Protokolls ausfüllen. Zuerst tragen Sie die Anzahl Wähler ein, die auf den Kontrolllisten aufgeführt sind. Diese Anzahl entspricht der Summe der Anzahl Wähler, die persönlich gewählt haben, und der Anzahl Wähler, die mittels Vollmacht gewählt haben.

Anschließend vermerken Sie im Protokoll auch die Anzahl abgegebener Stimmzettel und die Anzahl zurückgenommener Stimmzettel. Zurückgenommene Stimmzettel sind Stimmzettel, die den Wählern ausgehändigt wurden, aber nicht in die Urne gesteckt worden sind.
Vermerken Sie auch die Anzahl nicht verwendeter Stimmzettel im Protokoll. 

Sie müssen entweder die Urnen oder die Stimmzettel aus den Urnen in einem Sack beim Zählbürovorstand abgeben. Öffnen Sie in beiden Fällen die Urne und vergewissern Sie sich, dass sich darin keine Stimmzettel befinden, die für eine andere Urne bestimmt sind.  Wenn Sie die Urnen beim Zählbürovorstand abgeben müssen, versiegeln Sie sie erneut.

Wenn Sie Stimmzettel in der falschen Urne finden, zum Beispiel weiße Stimmzettel in der Urne für das Europäische Parlament, stecken Sie diese Stimmzettel pro Wahl in einen getrennten Umschlag, den Sie dann zu den für diese Wahlen abgegebenen Stimmzetteln stecken.
Die Summe dieser Anzahlen und der Musterstimmzettel sollte der Anzahl der Stimmzettel entsprechen, die bei der Öffnung der Pakete gezählt wurden.

Der Wahlbürovorstand steckt die von den Wählern zurückgenommenen Stimmzettel in einen zu versiegelnden Umschlag. Das Gleiche gilt für nicht verwendete Stimmzettel.
Wenn alle Umschläge gefüllt worden sind, lesen Sie das Protokoll vor und vermerken Sie eventuelle Bemerkungen der Zeugen.

Die drei Exemplare des Protokolls werden von allen Mitgliedern des Wahlbürovorstandes und - auf Wunsch - von den Zeugen unterzeichnet. Dann stecken Sie sie zusammen mit jedem Musterstimmzettel in drei getrennte Umschläge.

Schließlich gruppieren Sie folgende Gegenstände, die Sie auch bei den Zählbürovorständen abgeben müssen: 

für den Zählbürovorstand A:
•    einen Sack mit den weißen Stimmzetteln, die zu zählen sind,
•    den Umschlag mit den nicht verwendeten weißen Stimmzetteln,
•    den Umschlag mit den zurückgenommenen weißen Stimmzetteln,
für den Zählbürovorstand B:
•    einen Sack mit den rosa Stimmzetteln, die zu zählen sind,
•    den Umschlag mit den nicht verwendeten rosa Stimmzetteln,
•    den Umschlag mit den zurückgenommenen rosa Stimmzetteln,
für den Zählbürovorstand C:
•    einen Sack mit den blauen Stimmzetteln, die zu zählen sind,
•    den Umschlag mit den nicht verwendeten blauen Stimmzetteln,
•    den Umschlag mit den zurückgenommenen blauen Stimmzetteln.
Jeder Umschlag trägt auf der Rückseite die Unterschriften des Vorsitzenden, der Mitglieder des Wahlbürovorstandes und - auf Wunsch - der Zeugen.
Sie erhalten im Voraus die Adresse, an der die anderen Unterlagen und Pakete gegen Empfangsbestätigung abzugeben sind.

Diese Adresse kann von der des offiziellen Empfängers abweichen. In diesem Fall werden diese Umschläge an den richtigen Bestimmungsort geschickt, nachdem Sie sie abgegeben haben.        
Viel Erfolg!  Und vielen Dank!