Stimmabgabe auf Papier

  • 141 flämische Gemeinden
  • 253 wallonische Gemeinden

Für eine gültige Stimmabgabe dürfen Sie pro Wahl nur auf einer Liste Ihre Stimme abgeben.

Entweder indem Sie Ihre Stimme in dem Kästchen über einer Liste abgeben. Das nennt man eine Listenstimme.

Oder indem Sie Ihre Stimme in dem Kästchen neben dem Namen eines oder mehrerer Kandidaten abgeben. Das nennt man eine Vorzugsstimme.

Wenn Sie gleichzeitig eine Listenstimme und eine oder mehrere Vorzugsstimmen auf dieser Liste abgegeben haben, dann wird die Listenstimme nicht berücksichtigt. Dann zählen nur die Vorzugsstimmen.

Wenn Sie Listen- oder Vorzugsstimmen für verschiedene Listen abgeben, wird Ihre Stimmabgabe als ungültig angesehen und nicht gezählt.

Durch das Anbringen von Zeichen oder Zeichnungen auf Ihrem Stimmzettel wird Ihre Stimmabgabe ebenfalls ungültig.