Europäisches Parlament

Für die Sitzverteilung und die Bestimmung der Gewählten ist der Hauptwahlvorstand des Kollegiums verantwortlich.

Für die Sitzverteilung wird das D'HONDT-System angewandt.

Es gibt keine Sperrklausel.

Die Hauptwahlvorstände der Provinz für das Europäische Parlament übermitteln ihr Protokoll mit den Ergebnissen - erhalten von den Kantonen - dem Hauptwahlvorstand des Kollegiums für das Europäische Parlament in Mecheln beziehungsweise Namur.

Für die Bestimmung der Gewählten siehe Nummer 4 der vorhergehenden Seite.

Die Hauptwahlvorstände des Kollegiums übermitteln ihr Protokoll mit Ergebnissen, Sitzverteilung und Bestimmung der Gewählten und Ersatzmitglieder für ihr gesamtes Wahlkollegium der Kanzlei der Kammer und dem Minister des Innern.

Im Wahlkreis Brüssel-Hauptstadt muss der Hauptwahlvorstand der Provinz für die Wahl des Europäischen Parlaments, der dem Hauptwahlvorstand des Wahlkreises Brüssel entspricht, zwei zusammenfassende Tabellen erstellen:

  • eine für den Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des niederländischen Wahlkollegiums in Mecheln,
  • eine für den Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des französischen Wahlkollegiums in Namur.