Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Für die Sitzverteilung und die Bestimmung der Gewählten ist der Hauptwahlvorstand des Wahlkreises verantwortlich.
Für die Sitzverteilung wird das D'HONDT-System angewandt.
Es gibt eine Sperrklausel von 5 %.
Für die Bestimmung der Gewählten siehe Nummer 4 der vorhergehenden Seite.
Der Hauptwahlvorstand des Wahlkreises übermittelt sein Protokoll mit Ergebnissen, Sitzverteilung und Bestimmung der Gewählten und Ersatzmitglieder auf digitalem Weg der Kanzlei des Parlaments und dem Minister des Innern.