Flämisches Parlament
Für die Sitzverteilung und die Bestimmung der Gewählten ist der Hauptwahlvorstand des Wahlkreises B verantwortlich.
Für die Sitzverteilung wird das D'HONDT-System angewandt.
Es gibt eine Sperrklausel von 5 %.
Für die Bestimmung der Gewählten siehe Nummer 4 der vorhergehenden Seite.
Die Hauptwahlvorstände des Wahlkreises B übermitteln ihr Protokoll mit Ergebnissen, Sitzverteilung und Bestimmung der Gewählten und Ersatzmitglieder auf digitalem Weg der Kanzlei des Parlaments und dem Minister des Innern.