Wallonisches Parlament

Für die Wahl des Wallonischen Parlaments wird die Listengruppierung in den Provinzen Hennegau, Lüttich und Namur angewandt, die jeweils mehrere Wahlkreise zählen.

Es findet eine erste Sitzverteilung auf Ebene des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises statt; dann folgt eine weitere Sitzverteilung auf Ebene des Zentralwahlvorstandes der Provinz.

Der Zentralwahlvorstand der Provinz bestimmt die Gewählten und die Ersatzmitglieder.

Für die Bestimmung der Gewählten siehe Nummer 4 der vorhergehenden Seite.

Die Listengruppierung wird nicht in den Provinzen Wallonisch-Brabant und Luxemburg angewandt, die jeweils einen Wahlkreis zählen.

Für die Sitzverteilung wird das D'HONDT-System angewandt.

Es gibt eine Sperrklausel von 5 %.