Kann ein Zeuge nach Beginn der Verrichtungen in einem Wahlbüro ersetzt werden?

Vor Beginn der Verrichtungen kann der Zeuge durch einen Ersatzzeugen ersetzt werden und umgekehrt, danach ist eine Ablösung jedoch nicht mehr möglich.
Zeugen sollen das Büro auch nicht für längere Zeit verlassen, da sie dann nicht bezeugen können, dass alles gut (oder weniger gut) verlaufen ist.