Kann ein ordentlicher Kandidat auf einer Kandidatenliste in einem bestimmten Wahlkreis auch gleichzeitig Ersatzkandidat auf einer anderen Kandidatenliste in einem anderen Wahlkreis sein?

Nein, eine allgemein anwendbare Regel ist, dass niemand (als ordentlicher Kandidat oder als Ersatzkandidat) für mehrere Wahlen kandidieren darf, die am selben Tag stattfinden.
=> Eine Person kann entweder für das Europäische Parlament oder für die Abgeordnetenkammer oder für eines der Regional- oder Gemeinschaftsparlamente kandidieren.
=> Kandidaten für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft bilden eine Ausnahme von dieser Regel und dürfen nicht gleichzeitig bei der Wahl der Abgeordnetenkammer, wohl aber bei der Wahl eines anderen Regional- oder Gemeinschaftsparlaments oder des Europäischen Parlaments kandidieren (G. vom 6. Juli 1990).