Wie lang darf das Listenkürzel sein?

Das Listenkürzel darf aus höchstens 18 Schriftzeichen bestehen. Die Schriftzeichen, die verwendet werden dürfen, sind durch einen Königlichen Erlass festgelegt worden; es handelt sich um folgende Schriftzeichen:

!#%&'()*+-./:;,=<>?@§_[]{}|\0123456789|´`¨^~ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZabcdefghijklmnopqrstuvwxyz$£€µâäàáÂÄÀÁ²³íïîÍÏÎôöóÔÓÖçÇêëèéÊËÈÉûúüÛÚÜù