Können dieselben Vorstandsmitglieder sowohl für den Hauptwahlvorstand A, B und C benannt werden?
In der Theorie können die drei Hauptwahlvorstände eines Kantons aus denselben Mitgliedern bestehen. In der Praxis ist dies jedoch schwer ausführbar. Die Benennung eines einzigen Sekretär für die drei Vorstände kann in Erwägung gezogen werden; dies ist erlaubt.