Wahlkreis oder Wahlkollegium?

Ein Wahlkreis ist ein Gebiet, in dem bei Wahlen für dieselben Kandidaten abgestimmt werden kann. Die Wahlkreise für die Wahlen der Abgeordnetenkammer, der Regional- und Gemeinschaftsparlamente und des Europäischen Parlaments unterscheiden sich voneinander. In manchen Fällen entspricht der Wahlkreis der Provinz, aber in anderen Fällen kann ein Wahlkreis größer oder kleiner als eine Provinz sein.

Ein Wahlkollegium ist die Gesamtheit von Wählern, die in einem oder mehreren Wahlkreisen wohnen.

Für die Wahlen der Abgeordnetenkammer entsprechen die Wahlkreise den zehn Provinzen und der Region Brüssel-Hauptstadt. Es sind also elf Wahlkreise.

Der Wahlkreis für die Wahlen des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht aus einem Wahlkreis, der den Kantonen Eupen und Sankt Vith entspricht.

Für die Wahlen des Wallonischen Parlaments ist die Wallonie in elf Wahlkreise aufgeteilt. Diese entsprechen also nicht den Provinzen.

Für die Wahlen des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt gibt es einen Wahlkreis: die Region Brüssel-Hauptstadt.

Für die Wahlen des Flämischen Parlaments gibt es sechs Wahlkreise: einen für jede flämische Provinz. Es werden auch sechs Mitglieder aus der Region Brüssel-Hauptstadt gewählt.

Bei den Wahlen des Europäischen Parlaments werden dagegen ausgehend von den vier Wahlkreisen (flämischer Wahlkreis, wallonischer Wahlkreis, Wahlkreis Brüssel-Hauptstadt und deutschsprachiger Wahlkreis) drei Wahlkollegien gebildet: das niederländische, das französische und das deutschsprachige Wahlkollegium. Die Wähler aus demselben Kollegium können für dieselben Kandidaten abstimmen.

Wahlkollegium Wer gehört zum Wahlkollegium?
Deutschsprachiges Wahlkollegium Die Wähler aus dem deutschsprachigen Wahlkreis.
Französisches Wahlkollegium

Die Wähler aus der Wallonischen Region (mit Ausnahme der Wähler aus dem deutschsprachigen Wahlkreis).

Die Wähler aus der Region Brüssel-Hauptstadt gehören entweder zum niederländischen Wahlkollegium oder zum französischen Wahlkollegium.
Niederländisches Wahlkollegium

Die Wähler aus der Flämischen Region

Die Wähler aus der Region Brüssel-Hauptstadt gehören entweder zum niederländischen Wahlkollegium oder zum französischen Wahlkollegium.

Die stimmberechtigten Einwohner des Kantons Sint-Genesius-Rode können ihre Stimme entweder für das niederländische oder für das französische Wahlkollegium abgeben.
Die Wähler aus Voeren, die in Aubel für das Europäische Parlament wählen, gehören zum französischen Wahlkollegium.
Die Wähler aus Comines-Warneton, die in Heuvelland für das Europäische Parlament wählen, gehören zum niederländischen Wahlkollegium.