Was muss ich tun, wenn ich meine Wahlaufforderung nicht erhalten habe?
Wahlaufforderungen müssen spätestens fünfzehn Tage vor den Wahlen von der Gemeindeverwaltung versandt werden. Sie können in der Woche der Wahl (nicht früher) bis zum Tag der Wahlen ein Duplikat bei der Gemeindeverwaltung beantragen.