Wo müssen Sie bei einem Umzug wählen?
Ich bin umgezogen. Auf meinem Personalausweis ist bereits mein neuer Wohnsitz angegeben. Wo muss ich wählen?
Sie müssen Ihre Stimme in dem Wahlbüro abgeben, das auf Ihrer Wahlaufforderung angegeben ist. Im Wahlbüro kennt man Ihre Nationalregisternummer. Dies reicht zur Abgabe Ihrer Stimme aus.
Ich bin umgezogen und erhalte eine Wahlaufforderung des ehemaligen Bewohners. Was muss ich tun?
Sie bringen die Wahlaufforderung zur Gemeinde. Sie können auch die Adresse auf der Wahlaufforderung durchstreichen und die Aufforderung mit dem Vermerk "wohnt nicht mehr an der angegebenen Adresse" per Post zurücksenden.
Dürfen Personen, die von Amts wegen gestrichen worden sind, keine Adresse haben oder ins Ausland umgezogen sind, wählen?
Nein, diese Personen dürfen nicht wählen und erhalten auch keine Wahlaufforderung. Achtung: Eine Person, die erst nach Erstellung der Wählerlisten ins Ausland umgezogen ist, erhält jedoch noch eine Wahlaufforderung und muss sie der Gemeinde übermitteln.