Wie müssen Wahl- und Zählbüros nummeriert werden?
Die Nummerierung der Wahlbüros erfolgt pro Gemeinde des Kantons. Zuerst werden die Wahlbüros des Hauptortes des Kantons nummeriert, dann folgen die Wahlbüros der anderen Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge, wobei mit der Nummer begonnen wird, die der Nummer folgt, die dem letzten Wahlbüro des Hauptortes des Kantons zugeteilt worden ist.
Praktisches Beispiel:
Wenn es in der Gemeinde des Hauptortes des Kantons 16 Wahlbüros gibt, muss die Nummerierung in der darauf folgenden Gemeinde mit 17 beginnen. Wenn es in dieser Gemeinde 5 Wahlbüros gibt, beginnt die Nummerierung in der darauf folgenden Gemeinde mit 22 usw.
Ein Zählbürovorstand kann nur die Stimmen der Wahlbüros aus ein und derselben Gemeinde des Kantons verarbeiten (mit dem Ziel, die Ergebnisse pro Gemeinde des Kantons veröffentlichen zu können).
Die Nummerierung der Zählbüros muss mit den Zählbüros beginnen, die die Stimmen der Wahlbüros des Hauptortes des Kantons verarbeiten, dann wird die Nummerierung mit den Zählbüros fortgeführt, die die Stimmen der Wahlbüros der anderen Gemeinden des Kantons verarbeiten, und zwar in der alphabetischen Reihenfolge dieser Gemeinden im Kanton. Siehe nachstehendes Beispiel.
Kanton (Hauptort) | Gemeinden im Kanton | Nummerierung der Wahl- und Zählbüros |
---|---|---|
Gemeinde C |
Gemeinde C Gemeinde A Gemeinde B |
1 bis 16 17 bis 21 ab 22 |