Kann ein Personalmitglied in der Gemeinde, in der es beschäftigt ist, wählen, obwohl es nicht in dieser Gemeinde wohnt, aber am Wahltag dort arbeitet?

Personalmitglieder, die in einem Wahlbüro tagen, das nicht in ihrer Gemeinde liegt, können in dem Wahlbüro, in dem sie tagen, wählen, sofern die Gemeinde, in der sie wohnen und beschäftigt sind, sich in demselben Wahlkreis befindet.
Sie müssen in die Liste der hinzugefügten Wähler des Wahlbüros, in dem sie tagen, eingetragen werden.
Mitarbeiter einer Gemeinde, die am Wahltag in der Gemeinde, in der sie beschäftigt sind, auf andere Weise Beistand leisten (also nicht als Mitglied eines Wahlbürovorstands) und folglich nicht in ihrer Gemeinde wählen gehen können, können nicht auf der Wählerliste der Gemeinde, in der sie beschäftigt sind, hinzugefügt werden. Sie müssen mittels Vollmacht wählen.