Wer darf Beisitzer/Sekretär des Hauptwahlvorstandes eines Kantons sein?

Der Sekretär des Hauptwahlvorstandes des Kantons für die Kammer (A) und für die Regionalparlamente (B) ist ein Belgier, der im Wahlkreis wohnt.
Der Sekretär des Hauptwahlvorstandes des Kantons C ist ein Belgier, der im Wahlkanton wohnt.

Wenn es nur einen Hauptwahlvorstand des Kantons gibt, ist der Sekretär ein Belgier, der im Wahlkanton wohnt.
Die Beisitzer sind Belgier, die im Kanton wohnen.