Wie tragen Sie sich ein?

Belgier in Belgien

Belgier in Belgien Belgier (16+), die in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sind, müssen sich nicht für die Wahlen eintragen. Sie sind automatisch für alle Wahlen in der Wählerliste eingetragen (16-17 Jahre: nur Europäisches Parlament).

Weitere Infos? Stimmrecht der 16- bis 18-jährigen Belgier.

Belgier im Ausland

Im Ausland ansässige Belgier, die in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen sind, müssen sich bei ihrer berufskonsularischen Vertretung eintragen, um an den Wahlen teilnehmen zu können.

Weitere Infos? Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten

In Belgien ansässige EU-Bürger

Europawahlen

Bürger eines EU-Mitgliedstaates, die im Bevölkerungsregister einer belgischen Gemeinde eingetragen sind, können sich in die Wählerliste für die Europawahlen eintragen. Sie können sich eintragen über www.eintragung.wahlen.fgov.be oder über Formular (word).

Weitere Infos? Stimmrecht der EU-Bürger

Gemeindewahlen

In Belgien ansässige EU-Bürger können in bestimmten Fällen auch an den Gemeindewahlen teilnehmen. Sie können sich eintragen über www.eintragung.wahlen.fgov.be oder über Formular (word).

In Belgien ansässige Nicht-EU-Bürger

In Belgien ansässige Nicht-EU-Bürger können in bestimmten Fällen an den Gemeindewahlen teilnehmen. Sie können sich eintragen über www.eintragung.wahlen.fgov.be oder über Formular (word).