Eintragung von Wählern im Hinblick auf die Gemeindewahlen
EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger, die nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzen, aber in Belgien wohnen, können im Hinblick auf die Gemeindewahlen als Wähler eingetragen werden.
Obwohl die Organisation der Gemeindewahlen in die Zuständigkeit der Regionen fällt, bleibt die Eintragung dieser Wähler für die Gemeindewahlen eine föderale Zuständigkeit.
Alle Informationen für die Gemeinden über das Eintragungsverfahren und die Bearbeitung von Anträgen: Mitteilung (pdf) + Anlage
Musterformulare für die Eintragung von nichtbelgischen Bürgern, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzen
Muster des Eintragungsformulars (word)
Musterformular für den Beschluss zur Zulassung des Antrags (word)
Musterformular für den Beschluss zur Ablehnung des Antrags (word)
Musterformulare für die Eintragung von Nicht-EU-Bürgern
Muster des Eintragungsformulars (word)
Musterformular für den Beschluss zur Zulassung des Antrags (word)
Musterformular für den Beschluss zur Ablehnung des Antrags (word)