Ist Wählen Pflicht?

Für die Wahlen der Kammer, des Europäischen Parlaments und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente müssen Sie, wenn Sie in einer belgischen Gemeinde eingetragen sind, an der Wahl teilnehmen, sofern Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Die Eintragung für die Wahl erfolgt automatisch. Dies bedeutet, dass Sie eine Wahlaufforderung erhalten und sich in die Wahlkabine Ihres Wahlbüros begeben und wählen müssen. Sie sind nicht verpflichtet, für eine Partei zu stimmen: Sie können den Stimmzettel unausgefüllt lassen (=Stimmenthaltung). Anschließend müssen Sie den Stimmzettel in die Urne stecken (oder, bei einer elektronischen Wahl, ihn scannen).

Ab 9 juni 2024 müssen zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme für das Europäische Parlament abgeben können. Wählen ist auch Pflicht. Für weitere Informationen siehe https://wahlen.fgov.be/waehler/stimmrecht-der-16-bis-18-jaehrigen-belgier.

Junge Belgier müssen sich nicht mehr für die Wahl des Europäischen Parlaments eintragen. Sie werden von Amts wegen in die Wählerliste aufgenommen.

Europäer, die in Belgien wohnen (ab 16 Jahren), müssen sich eintragen, wenn sie ihre Stimme bei der Wahl des Europäischen Parlaments abgeben möchten. Sie stehen also nur auf der Wählerliste, wenn sie sich spätestens am 31. März 2024 eintragen. Wenn sie sich registrieren lassen, ist die Wahl für diese jungen Europäer verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie auf https://europeanelections.belgium.be.

Belgier, die bei einer konsularischen Vertretung im Ausland eingetragen sind, müssen ihre Stimme für die Kammer abgeben. Wenn sie in einem Staat wohnen, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, müssen sie ebenfalls ihre Stimme für das Europäische Parlament abgeben. In einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige Belgier können ihrerseits für das Europäische Parlament entweder ihre Stimme zugunsten einer Liste in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat oder zugunsten einer belgischen Liste abgeben. Weitere Informationen für Belgier im Ausland finden Sie auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten.

Wenn Sie am Wahltag nicht wählen gehen können, haben Sie mehrere Möglichkeiten.

Die Gemeindewahlen werden von den Regionalbehörden organisiert. Für weitere Informationen verweisen wir auf ihre Websites rund um die Wahlen: