Stimmrecht der 16- bis 18-jährigen Belgier

Wahlpflicht für 16- und 17-Jährige bei der Wahl des Europäischen Parlaments

Aufgrund des Gesetzes vom 25. Dezember 2023 müssen 16- und 17-Jährige ihre Stimme bei der Wahl des Europäischen Parlaments abgeben.

In einem Entscheid vom 21. März 2024 hat der Verfassungsgerichtshof jedoch geurteilt, dass auch Minderjährige am 9. Juni 2024 der Wahlpflicht unterliegen müssen.

Folgende Personen sind betroffen:

  • Belgier im Alter von 16 und 17 Jahren, die in Belgien ansässig sind,
  • nichtbelgische EU-Staatsangehörige im Alter von 16 und 17 Jahren, die in einer belgischen Gemeinde als Wähler eingetragen sind,
  • und Belgier im Alter von 16 und 17 Jahren, die im Ausland ansässig sind, sofern sie in einer berufskonsularischen Vertretung als Wähler eingetragen sind, mit Ausnahme der 16- und 17 Jährigen, die in einem Land wohnen, in dem sie ebenfalls das Stimmrecht für die Wahl des Europäischen Parlaments besitzen. Dies ist der Fall für Deutschland, Malta, Griechenland und Österreich. Diese Jugendlichen können nämlich ebenfalls entscheiden, ihre Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments in ihrem Wohnsitzland abzugeben, und werden daher nicht automatisch in die Listen der belgischen Wähler eingetragen. 

In der Praxis werden diese Minderjährigen automatisch in die Wählerlisten eingetragen und - ebenso wie Volljährige - durch eine Wahlaufforderung zur Wahl des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2024 aufgefordert. Die Aufforderungsmuster werden in Kürze auf unserer Website veröffentlicht.