Stimmrecht der 16- bis 18-jähriger Belgier

Belgier zwischen 16 und 18 Jahren dürfen ihre Stimme bei der Wahl des Europäischen Parlaments abgeben. Sie werden nicht automatisch in die Wählerliste aufgenommen und müssen sich vorher eintragen.

Bedingungen für die Eintragung

  • Sie müssen die belgische Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sein.
  • Sie müssen zum Zeitpunkt des Antrags auf Eintragung mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Eintragungsverfahren

Sie können die Eintragung auf zwei Arten beantragen:

  • online über eintragung.wahlen.fgov.be,
    wobei Sie sich über die eID oder Itsme einloggen können,
  • oder indem Sie sich zum Gemeindehaus begeben und das Formular C/1a ausfüllen beziehungsweise indem Sie dieses Formular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises per Post übermitteln.

Die Gemeindeverwaltung wird dann über Ihren Antrag auf Eintragung entscheiden und Sie über das Ergebnis informieren.

Wenn Sie dann in der Wählerliste eingetragen sind und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, erhalten Sie vor dem Wahltag eine Wahlaufforderung und sind Sie verpflichtet, am Wahltag wählen zu gehen.