Gemeinsame Laufende Nummer

1. Auslosung auf nationaler Ebene und Antrag auf Benutzung einer laufenden Nummer

Auslosung nationaler Nummern

  1. Antrag auf Schutz eines Listenkürzels

    Jede politische Formation, die in einer der parlamentarischen Versammlungen (sei es auf europäischer, föderaler, gemeinschaftlicher oder regionaler Ebene) durch mindestens einen Parlamentarier vertreten ist, und zwar nach dem Einreichen von Kandidatenlisten bei der letzten Wahl der betreffenden Versammlung, kann eine Akte einreichen, mit der sie den Schutz des Listenkürzels beantragt, das sie in ihrem Wahlvorschlag für die Europawahl anzugeben beabsichtigt.

    Die Akte zur Hinterlegung des Listenkürzels muss von mindestens einem Parlamentarier der betreffenden parlamentarischen Versammlung unterzeichnet werden.

    Die Hinterlegungsakte wird dem Minister des Innern oder seinem Beauftragten am fünfundsechzigsten Tag vor der Wahl zwischen 10 und 12 Uhr vom unterzeichneten Parlamentarier überreicht. Sie gibt das Listenkürzel an, das von den Kandidaten der politischen Formation verwendet wird, und Name, Vornamen und Anschrift der Person und ihres Vertreters, die von dieser Formation benannt wurden, um vor dem Hauptwahlvorstand des Kollegiums zu bezeugen, dass eine Kandidatenliste von ihr anerkannt wird.

  2. Auslog nationaler Nummern

    Unmittelbar nach der Hinterlegung des Antrags auf Schutz dieses Listenkürzels nimmt der Minister um 12 Uhr eine Auslosung zur Bestimmung der laufenden Nummern vor, die den Kandidatenlisten mit einem geschützten Listenkürzel zugeteilt werden ("nationale Nummern").

     

  3. Antrag auf Erhalt einer gemeinsamen laufenden Nummer

    Kandidaten für die Abgeordnetenkammer und/oder die Regional- oder Gemeinschaftsparlamente können in ihrer Kandidatur beantragen, dass ihrer Liste dasselbe geschützte Listenkürzel und dieselbe nationale Nummer zugeteilt werden.

    Sie müssen eine Bescheinigung der Person oder ihres Vertreters vorlegen, die zu diesem Zweck von der politischen Formation benannt worden sind, in deren Namen die Liste für die Wahl des Europäischen Parlaments eingereicht worden ist - Bescheinigung, in der ihnen erlaubt wird, das geschützte Listenkürzel und die entsprechende laufende Nummer zu benutzen, die für diese Wahl zugeteilt worden sind.

2. Zusätzlicher Antrag auf Benutzung der laufenden Nummer, die bei einer zusätzlichen Auslosung erhalten wurde

  1. Zusätzliche Auslosungen

    Für Kandidaten, die keine nationale Nummer beantragen können, werden zusätzliche Auslosungen beim Hauptwahlvorstand des Kollegiums und beim Hauptwahlvorstand des Wahlkreises durchgeführt.

    Zunächst findet beim Hauptwahlvorstand des Kollegiums eine Auslosung für die europäischen Listen statt.

    Anschließend wird eine zusätzliche Auslosung durchgeführt, um den Listen, die nicht an der Europawahl, aber an der Wahl der Abgeordnetenkammer teilnehmen und zu diesem Zeitpunkt noch keine Nummer erhalten haben, eine laufende Nummer zuzuteilen, wobei mit den vollständigen Listen begonnen wird.

    Diese Auslosung wird beim Hauptwahlvorstand jedes Wahlkreises unter den Zahlen vorgenommen, die der höchsten Nummer folgen, die bei den Auslosungen von den Vorsitzenden der Hauptwahl¬vorstände des niederländischen, französischen und deutschsprachigen Wahlkollegiums zugeteilt wurde.

    Anschließend wird eine zusätzliche Auslosung vorgenommen, um den Listen für die Wahl des Flämischen Parlaments, des Wallonischen Parlaments und des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt, die zu diesem Zeitpunkt noch keine laufende Nummer erhalten haben, eine laufende Nummer zuzuteilen, wobei mit den vollständigen Listen begonnen wird.

    Diese Auslosung wird beim Hauptwahlvorstand jedes Wahlkreises unter den Zahlen vorgenommen, die der höchsten Nummer folgen, die bei der Auslosung vom Vorsitzenden des Hauptwahlvorstands des Wahlkreises zugeteilt wurde, der in derselben Provinz liegt wie der betreffende Wahlkreis für das Regionalparlament.

    Zum Schluss wird eine zusätzliche Auslosung vorgenommen, um den Listen für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die zu diesem Zeitpunkt noch keine laufende Nummer erhalten haben, eine laufende Nummer zuzuteilen, wobei mit den vollständigen Listen begonnen wird.

  2. Antrag auf Benutzung der laufenden Nummer, die bei der zusätzlichen Auslosung erhalten wurde

    Kandidaten für die Abgeordnetenkammer können in der Akte zur Annahme ihrer Kandidatur beantragen, dass ihrer Liste die laufende Nummer zugeteilt wird, die bei der vom Vorsitzenden des Hauptwahlvorstands des niederländischen, französischen beziehungsweise deutschsprachigen Wahlkollegiums vorgenommenen Auslosung zugeteilt wurde. Sie müssen eine Bescheinigung der Person(en) vorlegen, die die Liste für die Wahl des Europäischen Parlaments einreichen - Bescheinigung, in der ihnen erlaubt wird, die für diese Wahl zugeteilte laufende Nummer zu benutzen.

    Ebenso können die Kandidaten für die Regional- und Gemeinschaftsparlamente beantragen, dieselbe laufende Nummer zu benutzen, die ihnen bei der vorherigen Auslosung zugeteilt wurde. 

    Dazu können Sie folgende Formulare verwenden: Formular A11 (Word), Formular E14 (Word), Formular G7Bis(word).

  3. Praktisches Beispiel

    Nachstehend ein praktisches Beispiel, bei dem zehn politische Formationen die Erteilung einer nationalen Nummer beantragt haben. Darüber hinaus haben zwei politische Formationen beim Hauptwahlvorstand des französischen Kollegiums eine Kandidatenliste für das Europäische Parlament eingereicht und zwei haben dies beim Hauptwahlvorstand des niederländischen Kollegiums getan. Beim Hauptwahlvorstand des deutschsprachigen Kollegiums wurde ebenfalls eine Kandidatenliste eingereicht.

    In verschiedenen Wahlkreisen wurden zudem Listen für die Kammer und für die Regional- und/oder Gemeinschaftsparlamente eingereicht.

    Bei der nationalen Auslosung erhalten die 10 Listen eine Nummer zwischen 1 und 10.

    Wird eine Bescheinigung mit dem Antrag auf Zuteilung dieser Nummer für die Wahl der Kammer und/oder des Regional- oder Gemeinschaftsparlaments eingereicht, wird dieselbe Nummer für diese Wahlen benutzt werden können.

    Liste 1
    Liste 2
    Liste 3
    Liste 4
    Liste 5
    Liste 6
    Liste 7
    Liste 8
    Liste 9
    Liste 10

    Politische Formationen, die eine Liste für die Wahl des Europäischen Parlaments einreichen, erhalten eine bei einer zusätzlichen Auslosung zugeteilte Nummer.

    Wird die Liste beim französischen Kollegium eingereicht, beginnt die Nummerierung mit der geraden Zahl, die der letzten bei der Auslosung der nationalen Nummern zugeteilten Nummer folgt, also beginnt sie mit 12. Es werden nur gerade Zahlen zugeteilt.

    Wird die Liste beim niederländischen Kollegium eingereicht, beginnt die Nummerierung mit der ungeraden Zahl, die der letzten bei der Auslosung der nationalen Nummern zugeteilten Nummer folgt, also beginnt sie mit 11. Es werden nur ungerade Zahlen zugeteilt.

    Wird ein Antrag beim deutschsprachigen Kollegium eingereicht, beginnt die Nummerierung mit der Zahl, die der höchsten im französischen und niederländischen Kollegium zugeteilten Nummer folgt.

    Wird eine Bescheinigung mit dem Antrag auf Zuteilung dieser Nummer für die Wahl der Kammer und/oder des Regional- oder Gemeinschaftsparlaments eingereicht, wird dieselbe Nummer für diese Wahlen benutzt werden können.

    Im französischen Kollegium:
    Liste 12
    Liste 14

    Im niederländischen Kollegium:
    Liste 11
    Liste 13

    Im deutschsprachigen Kollegium:
    Liste 15

    Pro Wahlkreis werden anschließend zusätzliche Auslosungen ab der Zahl nach der höchsten zugeteilten Nummer organisiert.
    In allen Wahlkreisen für die Kammer wird die niedrigste zugeteilte Nummer folglich 16 betragen.

    Wird eine Bescheinigung mit dem Antrag auf Zuteilung dieser Nummer für die Wahl des Regional- oder Gemeinschaftsparlaments eingereicht, wird dieselbe Nummer für diese Wahlen benutzt werden können.

    WK1 : Liste 16, Liste 17

    WK2 : Liste 16, Liste 17, Liste 18, Liste 19

    WK3 : Liste 16, Liste 17, Liste 18

    Ab diesem Zeitpunkt wird pro Wahlkreis gearbeitet. Die Nummer, mit der begonnen wird, kann folglich von einem Wahlkreis zum anderen unterschiedlich sein.

    Wird eine Bescheinigung mit dem Antrag auf Zuteilung dieser Nummer für die Wahl des Regional- oder Gemeinschaftsparlaments eingereicht, wird dieselbe Nummer für diese Wahlen benutzt werden können.

    WK1 : Liste 18

    WK2 : Liste 20, Liste 21

    WK3 : Liste 19, Liste 20, Liste 21

    Für das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Zusätzliche Auslosung durch den Hauptwahlvorstand in Verviers ab der Zahl, die der Nummer folgt, die in Verviers zugeteilt wurde.

    Angenommen WK 1 = WK Verviers, beginnt die Auslosung bei 19