Ich bin Nichtbelgier und möchte von der Wählerliste gestrichen werden. Was muss ich tun?
Sie müssen bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, einen schriftlichen Antrag einreichen, in dem Sie erklären, auf Ihre Wählereigenschaft zu verzichten.
In den drei Monaten vor den Wahlen können Sie sich nicht streichen lassen.
Anders als bei einem Antrag auf Registrierung als Wähler muss Ihr Antrag nicht vom Gemeindekollegium gebilligt werden.