Ausbildungsmaterial - Zählbüro

Sie sind als Vorsitzender eines Zählbürovorstandes benannt worden.

In diesem Video erklären wir, was Ihre Aufgaben als Vorsitzender sind. 
Der Zählbürovorstand zählt die in einem Wahlbüro abgegebenen Stimmen.
Zählbürovorstand A zählt die weißen Stimmzettel der Kammer, Vorstand B die rosafarbenen des Flämischen Parlaments und Vorstand C die blauen des Europäischen Parlaments. 

Abgesehen von Ihnen besteht der Vorstand aus einem Sekretär und vier Beisitzern.

Zusammen mit Ihrem Sekretär müssen Sie als Erster vor Ort sein und die Umschläge und Urnen entgegennehmen und kontrollieren. 
Diese Pakete müssen korrekt versiegelt und die Stempel müssen unversehrt sein. 
Wenn der Inhalt unvollständig ist, muss dies im Protokoll Ihres Vorstandes vermerkt werden. 

Sie werden auch andere Umschläge erhalten, die Sie nicht öffnen dürfen, sondern versiegelt lassen müssen: 
Ein Umschlag mit einem Exemplar des Protokolls des Wahlbürovorstandes und dem Musterstimmzettel, ein Umschlag mit den von den Wählern zurückgenommenen Stimmzetteln, ein Umschlag mit den nicht verwendeten Stimmzetteln und, wenn Sie Vorsitzender eines Zählbürovorstandes A sind, ein Umschlag mit einer Kontrollliste und ein Umschlag mit dem ausgefüllten Formular für die Zahlung der Anwesenheitsgelder für den Wahlbürovorstand. Legen Sie diese beiseite. 

Überprüfen Sie, ob das gesamte Material für das Funktionieren Ihres Zählbürovorstandes vorhanden ist: Prüfen Sie auch, ob genügend Mobiliar vorhanden ist. Im Zweifelsfall können Sie sich an eine verantwortliche Person vor Ort wenden.
Sie erhalten ein Protokoll und zwei Exemplare einer zusammenfassenden Zähltabelle. Sie erhalten auch eine Reihe weiterer Formulare, die Sie ausfüllen müssen. 

Sobald Sie sichergestellt haben, dass das ganze Mobiliar und die erforderlichen Formulare vorhanden sind, können Sie Ihren Vorstand bilden. Einige Tage vor den Wahlen erhalten Sie die Liste der Personen, die als Beisitzer benannt wurden. 

Wählen Sie auf der Grundlage dieser Liste vier Beisitzer aus. Für die abwesenden Beisitzer füllen Sie sofort das entsprechende Formular aus. Sie notieren die Namen der abwesenden Beisitzer oder derjenigen, die ohne rechtmäßige Gründe mit Verspätung eingetroffen sind. 
Anschließend können Sie die Zeugen empfangen. 
 

Sie wurden benannt und sind im Besitz eines Schreibens, das von einem Kandidaten und vom Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Kantons unterzeichnet ist. 
Danach leisten alle Vorstandsmitglieder und die anwesenden Zeugen den Eid. 

Sobald Sie alle Umschläge und Stimmzettel erhalten haben, können Sie mit der Auszählung beginnen. Wenn Sie 30 Minuten nach der Bildung Ihres Vorstandes noch nicht alle Umschläge und Stimmzettel erhalten haben, dürfen Sie auch mit der Auszählung der bereits erhaltenen Stimmzettel beginnen. 

Sie öffnen die Umschläge oder Urnen im Beisein der Vorstandsmitglieder und der Zeugen. 
Sie müssen zuerst alle gefalteten Stimmzettel zählen, die sich in jeder Une oder jedem Umschlag befinden. 

Sie bilden Stapel von 50 Stimmzetteln, die mit einem Gummiband zusammengehalten werden.  
Wenn die Zahl der Stimmzettel nicht mit der Zahl auf dem Umschlag des Wahlbüros übereinstimmt, zählen Sie die Stimmzettel erneut. Tragen Sie diese Zahl in eine der beiden Ihnen zur Verfügung gestellten zusammenfassenden Tabellen ein. 
 

Mischen Sie dann die Stimmzettel der verschiedenen Wahlbüros. 
Öffnen Sie sie dann nacheinander. Sie müssen nach Kategorien zählen.  
Um zu diesen Kategorien zu gelangen, müssen Sie mehrere Stapel bilden. Dies geschieht in zwei Schritten. 
Teilen Sie die Stimmzettel zunächst in drei Kategorien ein: gültige Stimmzettel pro Liste, weiße oder ungültige Stimmzettel und beanstandete Stimmzettel. 

Ein Stimmzettel ist gültig, wenn der Wähler seine Stimme für eine einzige Liste abgegeben hat. Dies kann entweder durch eine Listenstimme im Kopffeld oder durch eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere ordentliche Kandidaten oder durch eine Vorzugsstimme für bestimmte ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten oder durch eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere Ersatzkandidaten auf dieser Liste geschehen.

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn die Stimme für mehrere Listen oder für Kandidaten verschiedener Listen abgegeben wurde oder wenn der Wähler versucht hat, sich erkennbar zu machen.
Auf einem weißen Stimmzettel wurde keine Stimme abgegeben. 
Beanstandete Stimmzettel sind Stimmzettel, bei denen nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass sie gültig oder ungültig sind. Darüber muss der Zählbürovorstand entscheiden.
Im zweiten Schritt müssen die Stimmzettel pro Liste in vier Unterkategorien aufgeteilt werden. Stimmzettel, mit Stimmabgabe: 
- ausschließlich im Kopffeld, 
- ausschließlich neben dem Namen eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten, 
- neben dem Namen eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und gleichzeitig neben dem Namen eines oder mehrerer Ersatzkandidaten 
- und schließlich ausschließlich neben dem Namen eines oder mehrerer Ersatzkandidaten.

Stimmzettel mit Stimmabgabe im Kopffeld der Liste und gleichzeitig für Kandidaten werden in die Kategorien 2, 3 oder 4 eingestuft, je nach Art der Stimmabgabe für die Kandidaten. 

Nach dieser Aufteilung wird der Vorstand die beanstandeten Stimmen prüfen. 
Die Vorstandsmitglieder prüfen, ob die Stimmzettel gültig sind oder nicht. Jeder Stimmzettel wird von zwei Vorstandsmitgliedern und einem Zeugen paraphiert und mit dem Vermerk "gültig" oder "ungültig" versehen. 
Die für gültig erklärten Stimmzettel werden in einem separaten Stapel zu den anderen Stimmen einer Liste hinzugefügt.  
Die für ungültig erklärten Stimmzettel werden zu den anderen ungültigen Stimmen hinzugefügt. 

Nachdem die Stimmzettel sortiert und in Kategorien eingeteilt wurden, können Sie mit der eigentlichen Auszählung der Stimmzettel beginnen. 
Vemerken Sie die jeweilige Gesamtzahl in der zusammenfassenden Tabelle. 
Zählen Sie zunächst die ungültigen und weißen Stimmzettel und vermerken Sie diese Gesamtzahl in der zusammenfassenden Tabelle.
Zählen Sie dann für jede Kandidatenliste die Stimmzettel, die nach den vier Unterkategorien sortiert wurden. 
Vermerken Sie die jeweilige Anzahl in der zusammenfassenden Tabelle. 
Anschließend werden die Vorzugsstimmen für jede Liste gezählt und ebenfalls in der zusammenfassenden Tabelle vermerkt. 
 

Schließlich müssen Sie eine Überprüfung vornehmen. Sie müssen prüfen, ob die allgemeine Gesamtzahl aller gültigen Stimmen für die verschiedenen Listen der Zahl entspricht, die sich ergibt, wenn man von der Zahl der in den Urnen vorgefundenen Stimmzettel die Zahl der weißen und ungültigen Stimmzettel abzieht. 

Nur wenn diese Überprüfung ein korrektes Ergebnis liefert, können Sie das Protokoll auf der Grundlage der von Ihnen ausgefüllten zusammenfassenden Tabelle erstellen. 

Das zweite Exemplar der zusammenfassenden Tabelle muss auf der Grundlage der ersten zusammenfassenden Tabelle kopiert werden. 
Sie müssen das Protokoll zusammen mit einem Exemplar der zusammenfassenden Tabelle dem Vorsitzenden des Kantons vorlegen. Der Vorsitzende des Kantons bestätigt die Richtigkeit auf dem Protokoll. Das andere Exemplar der zusammenfassenden Tabelle bleibt dann beim Hauptwahlvorstand des Kantons. 

Stellt der Vorsitzende des Hauptwahlvorstandes des Kantons Ungenauigkeiten fest, müssen Sie zurückkehren, um die Stimmen erneut zu zählen und den festgestellten Fehler zu berichtigen.  
Wenn der Vorsitzende des Hauptwahlvorstandes des Kantons die Richtigkeit der Zählung bestätigt hat, können Sie nach Ihrer Rückkehr mit den abschließenden Verrichtungen beginnen und die Stimmzettel in Umschläge stecken.
 

Das Protokoll wird von den Vorstandsmitgliedern und den Zeugen ausgefüllt, gelesen und unterzeichnet. 
Wenn ein Zeuge seine Unterschrift verweigert, wird dies im Protokoll vermerkt. Anschließend wird das Protokoll in einen Umschlag gesteckt und versiegelt. Das zweite Exemplar der zusammenfassenden Tabelle muss ebenfalls in einen Umschlag gesteckt werden. 

Der Vorsitzende kann dann öffentlich die Ergebnisse verkünden. 
Sie müssen anschließend die verschiedenen Stapel von Stimmzetteln in die dafür vorgesehenen Umschläge packen.
Sie müssen einen Umschlag machen mit: 
-    den beanstandeten Stimmzetteln (gültig),
-    den beanstandeten Stimmzetteln (ungültig), 
-    den weißen und ungültigen Stimmen,
-    den gültigen Stimmzetteln nach Kategorien,
also 4 pro Liste. 

Sie müssen darauf achten, dass die Liste für die Zahlung des Anwesenheitsgeldes ausgefüllt und in den dafür vorgesehenen Umschlag gesteckt wird. 

Falls noch nicht geschehen, müssen Sie auch die Liste der abwesenden Beisitzer des Zählbürovorstandes in den dafür vorgesehenen Umschlag stecken.
Von den Wahlbürovorständen haben Sie die folgenden Pakete erhalten: 
- die Umschläge mit den Protokollen und dem Musterstimmzettel, 
- die Umschläge mit den von den Wählern zurückgenommenen Stimmzetteln, 
- die Umschläge mit den nicht verwendeten Stimmzetteln. 

Diese verschiedenen Umschläge müssen zu unterschiedlichen Empfängern gebracht werden. 
Diese finden Sie in den Anweisungen, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden. 

Die Urnen bleiben im Raum oder werden dem Beauftragten der Gemeindeverwaltung zurückgegeben.

Dann können Sie Ihren Vorstand auflösen, das Lokal schließen und die unterschiedlichen Pakete den verschiedenen Empfängern zustellen.


Viel Erfolg!  Und vielen Dank!